Bild: stocktributor / shutterstock.com
Nach den illegalen Preisabsprachen namhafter LKW-Hersteller u.a. MAN, DAF, Volvo/Renault sowie Iveco und Daimler im sogenannten LKW-Kartell können geschädigte Kunden nun lukrative Schadensersatzansprüche geltend machen. Summen bis zu 20% vom Kaufpreis pro LKW sind möglich!
Mitte letzten Jahres wurde offiziell bekannt, dass die LKW-Riesen MAN, DAF, Volvo/Renault, Iveco und Daimler wider den EU-Kartellvorschriften über vierzehn Jahre hinweg wettbewerbswidrige Preisabsprachen für den europäischen Markt getroffen haben. So wurden Kosten für Umweltnormen u.a. zwischen den Kartellanten abgesprochen und an Kunden kommuniziert.
Betroffen sind vor allem mittelschwere und schwere LKW (Nutzlast 6-16 Tonnen sowie ab 16 Tonnen) — dies entspricht rund 90% aller Lastkraftwagen, die auf dem EU-Markt verkauft, vermietet oder geleast wurden!
Die EU-Kommission ließ nun verlauten, dass Betroffene im LKW-Kartell Schadensersatzansprüche stellen und rechtmäßig geltend machen können (Verordnung 1/2003). Betroffen sind Kunden, die binnen des Zeitraums 1997 bis 2011 mit MAN, DAF, Daimler, Iveco oder Volvo/Renault Leasing-, Kauf- oder Mietverträge für mittelschwere und schwere LKW abgeschlossen und in Anspruch genommen haben.
Zu den Betroffenen zählen u.a. Speditionen oder Vermietungsinstituten, die mit entsprechenden LKW-Herstellern gehandelt haben sowie Kommunen und Gemeinden. Innerhalb des Falles vom LKW-Kartell müssen MAN & Co. nun mit saftigen Schadensersatzansprüchen rechnen. Denn Geschädigte können jetzt profitieren!
Sollten Sie im benannten Zeitraum etwaige Verträge abgeschlossen haben, sollten Sie zunächst mithilfe eines Gutachters Ihren entstandenen Schaden schätzen lassen und so erste Anhaltspunkte für finanzielle Entschädigung vor einem Verfahren überblicken.
Derzeit liegen die Schätzungen für die geltend zu machenden Schadensersatzsummen zwischen 15 und 20% vom Kaufpreis. — Und das pro LKW! Hier kommen vermutlich Rekordsummen von mehreren Milliarden Euro für die Beteiligten im LKW-Kartell zusammen. Die Kartellanten hatten vergleichend dazu 2016 in etwa 20% Preisüberhöhung durch Preisabsprachen verursacht!
Aufgrund der drohenden Verjährung sollten Sie zeitnah mit uns in Verbindung treten: Lassen Sie Rechnungen, Kauf- oder Leasingverträge von uns fachgerecht prüfen und Erfolgschancen einschätzen! Im weiteren Verlauf besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das Vorgehen gegen Hersteller im LKW-Kartell.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer informieren Sie gerne näher über das Thema LKW-Kartell auf unserer Seite, im Blog oder schauen Sie sich unseren entsprechenden Videos auf Youtube an — wir sind gerne für Sie da & vertreten Sie neben mehreren hundert weiteren geschädigten im LKW-Kartell!
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.