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Verbraucher können durch eine Privatinsolvenz ihre Schulden loswerden. Allerdings ist der Weg lang und kompliziert. Dabei folgt die Auseinandersetzung mit den Gläubigern nach einem gewissen Fahrplan. Wir klären Sie darüber auf, was Sie wissen müssen!
Die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Verbrauchen ist eine gescheiterte außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Je nach Bundesland muss hierbei beispielsweise ein Rechtsanwalt involviert sein.
Zum einen muss der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Darüber hinaus muss der Schuldner auch einige Dokumente vorlegen. Hierzu zählen eine Bescheinigung über den nicht zustande gekommenen Einigungsversuch, eine Aufstellung über das vorhandene Vermögen und das Einkommen sowie einen Plan über die Schuldenbegleichung. In diesem muss enthalten sein, wie der Schuldner sich die Einigung mit den Gläubigern vorstellt. Dieser gilt als Einigungsversuch mit den Gläubigern. Außerdem ist der Antrag auf Restschuldbefreiung wichtig, der einen schuldenfreien Neustart nach Ablauf des Verfahrens bedeutet.
Wenn die Gläubiger oder der Schuldner den Plan innerhalb einer Frist widersprechen, ermöglicht das Gericht den Plan entsprechend zu ändern. Wenn der Plan von allen Beteiligten angenommen wird, wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgenommen. Anhand des ausgehandelten Plans werden die Schulden dann getilgt.
Wenn der Schuldenbereinigungsplan scheitert, beginnt das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erneut. Wenn der Antrag angenommen wird, werden möglicherweise vorhandene pfändbare Gegenstände verwertet und an die Gläubiger verteilt. Anschließend fängt die sogenannte Wohlverhaltensphase an. Diese dauert bis zur endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung an.
Der Schuldner muss während dieser Zeit pfändbares Einkommen an die Gläubiger abgeben. Wenn das nicht ausreicht, um die gesamten Schulden zu tilgen, werden nach Ablauf dieser Zeit dem Schuldner die restlichen Schulden erlassen. Die Dauer dieses Verfahrens beträgt in der Regel sechs Jahre, kann aber unter Umständen verkürzt werden.
Für weitere Fragen zu dem Thema Insolvenzrecht wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir geben Ihnen gerne eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Wenden Sie sich hierzu an uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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