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20.01.2022

Ist die 2G-Plus Regelung im Bundestag verfassungswidrig?

18.01.2022
Design Ohne Titel (5)

Ab sofort gilt im deutschen Bundestag die 2G-Plus Regelung für alle Abgeordneten. Warum dies verfassungsrechtlich bedenklich ist und wie Richter Thorsten Schleif und Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law) die Situation rechtlich beurteilen, erfahren Sie im Folgenden!

Die neue Regelung für den Bundestag

Um sein Mandat als Abgeordneter im Bundestag wahrnehmen zu können, muss man ab sofort genesen/ geimpft und getestet sein. Kann man dies nicht nachweisen, muss man während der Sitzungen auf der Tribüne Platz nehmen und kann an den Diskussionen bestenfalls mit einem Saalmikrofon teilnehmen.

Wie ist dies verfassungsrechtlich einzuschätzen?

Richter Thorsten Schleif hält die 2G-Plus Regelung für höchst bedenklich. „Wir haben ein parlamentarisches System und die Rechte des Abgeordneten sind sehr hoch einzuschätzen“, sagt der Richter. Nach seiner Auffassung ist Art. 38 I 2 des Grundgesetzes im Wege stehend.

Begründet wurde die Einführung der 2G-Plus Regelung für die Abgeordneten vor allem mit der wohl „aggressiveren“ Virusvariante Omikron. Durch die Maßnahme soll die Funktionsfähigkeit des Parlaments erhalten bleiben. „Dies muss mit der Ausübung des freien Mandats abgewogen werden“, fügt Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law) besorgt an. Erneut stellt sich die Frage nach der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Regelung. „Eine tägliche Testung aller Mitarbeiter wäre wohl das mildere Mittel, das muss der Maßstab sein um an einer Sitzung teilzunehmen“, stellt der Rechtsanwalt (mingers.law) fest.

„Eine Impfung ist ohnehin schon gegenüber der Testung nicht gleich geeignet“, fügt Richter Schleif hinzu und spielt damit auf die etlichen verzeichneten Impfdurchbrüche an. Diese hängen vor allem mit der neuen Virusvariante Omikron zusammen.

Ist die Maßnahme eine gezielte Schwächung der AfD-Fraktion?

Bei der AfD sind viele Mitglieder bekanntermaßen ungeimpft. Es gibt Stimmen, die in der Maßnahme eine gezielte Schwächung der AfD sehen. „Wenn die Rechte eines einzelnen Abgeordneten eingeschränkt werden, so werden mittelbar auch die Rechte des Teils des Volkes eingeschränkt, die diesen Abgeordneten gewählt haben“, erklärt Thorsten Schleif. Auch wenn man die Ansichten der Partei nicht teilt, müssen die Rechte der Abgeordneten unbedingt gewahrt bleiben, sind sich Markus Mingers (mingers.law) und der Richter einig.

Wir sind für Sie da!

Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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