Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat gestern die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Damit dürfen ab sofort auch wieder Ungeimpfte in alle Geschäfte. Nähere Informationen zum Beschluss finden Sie hier im Folgenden!
Die Inhaberin eines Lampengeschäfts aus dem Landkreis Freising klagte vor dem Bayerischen VGH gegen die im Einzelhandel in Bayern geltende 2G-Regel. Demnach haben nur Geimpfte und Genesene Zugang zu den Einzelhandelsgeschäften. Von der Regelung ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Die Ladeninhaberin sah in den Zugangsbeschränkungen eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
„Am Mittwoch haben die Richter des Bayerischen VGH dem Eilantrag der Klägerin stattgegeben und die 2G-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt“, so Rechtsanwalt Markus Mingers. „Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.“ Vor wenigen Wochen hatte das Gericht bereits die 2G-Regel in Bekleidungsgeschäften und Spielzeugläden aufgehoben. Jetzt gilt die 2G-Regel sogar im kompletten Einzelhandel nicht mehr. Damit folgt der VGH der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen, das die 2G-Regel im Einzelhandel bereits Mitte Dezember aufgehoben hat.
Laut den Richtern wird die Bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bezüglich Zutrittsbeschränkungen nicht gerecht. Nach der Verordnung wird nur Geimpften und Genesenen der Zugang zum Einzelhandel gewährt. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Welche das sind, wird dem Gericht zufolge jedoch nicht hinreichend konkretisiert.
„Das IfSG gebe vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmereglungen mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müsse und nicht auf die Ebene des Normvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle verlagert werden dürfe“, führt Rechtsanwalt Markus Mingers aus. „Das Kriterium des täglichen Bedarfs wird lediglich durch eine Liste von Beispielen spezifiziert – diese ist ausdrücklich nicht abschließend.“ Wie das Bayerische VGH mitteilte läge zwar grundsätzlich eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die 2G-Zugangsregelung vor. Aus der Verordnung müsse aber hinreichend klar hervorgehen, welche Ausnahmen davon genau umfasst sind. Damit erfülle die durch die Landesregierung getroffene Regelung nicht den gesetzlichen Vorgaben des IfSG.
Staatskanzleichef Florian Herrmann bestätigt, dass die 2G-Regel in Bayerns Einzelhandel ausgesetzt wird und die Entscheidung des VGH schnell und praktikabel umgesetzt wird. Ab sofort dürfen Ungeimpfte wieder in allen Geschäften einkaufen gehen. Die Landesregierung plant derzeit keine Änderung der entsprechenden Verordnung. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt als Schutzmaßnahme weiterhin bestehen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) erhofft sich von der Entscheidung eine Signalwirkung für andere Bundesländer. Die 2G-Regel sorge bei vielen Händlern für existenzbedrohende Umsatzverluste, ohne dass dem ein Nutzen bei der Pandemiebekämpfung gegenüberstehe.
In Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen etwa wurden Klagen gegen die 2G-Regel von den Gerichten bereits abgeschmettert.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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