Der aktueller Kurs der Aktie liegt inzwischen bei 1,05 Euro. Das Insolvenzverfahren gegen Wirecard AG ist eröffnet. Wie es jetzt weitergeht, erfahren Sie im Folgenden.
Mitte Juni kam alles heraus: die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young deckten bei der Wirecard AG einen Betrug im großen Stil auf. Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug und Marktmanipulation und zahlreiche Anzeigen wegen Geldwäsche.
Gegen die Vorstände des Münchener Zahlungsdienstleisters wird nun ermittelt. Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus wurden bereits festgenommen. Der von Interpol gesuchte Ex-COO Jan Marsalek befindet sich weiterhin auf der Flucht.
Nach Aufdeckung des Skandals stürzte die Aktie in den Keller. Letzte Woche Freitag wurde Wirecard endgültig aus dem DAX geworfen. Das Insolvenzverfahren gegen den Konzern ist im vollen Gange. Mehrere hundert Beschäftigte wurden bereits unwiderruflich und ohne Vergütung freigestellt.
Die Wirecard-Aktie befindet sich nur noch auf Penny-Stock-Niveau. Der Aktuelle Kurs liegt bei 1,05 Euro.
Das Insolvenzverfahren ist nun eröffnet. Die Verfügungsgewalt über das Vermögen der Wirecard AG sowie sechs Tochtergesellschaften sind auf den Insolvenzverwalter Michael Jaffé übergegangen. Diese müssen Löhne und Gehälter wieder selbst erwirtschaften und bezahlen. Es sollen nun 730 Mitarbeiter und dem Vorstand gekündigt werden.
Der Schaden für die kreditgebenden Banken und Investoren soll sich auf 3,2 Milliarden Euro belaufen. Aktionäre haben durch den Betrugsskandal sehr viel Geld verloren.
Es kommt zum Verkaufsprozess für das Kerngeschäft und die nicht insolvente Wirecard Bank AG. Hierfür laufen Verhandlungen mit mehreren namhaften Interessenten über einen Erwerb. Die Erlöse aus der Verwertung werden anschließend den Gläubigern zugute. Am 18. November soll die erste Gläubigerversammlung im Löwenbräukeller in München stattfinden.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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