Am Montagabend erreicht hunderte Mitarbeiter des insolventen Zahlungsdienstleisters die Nachricht: unwiderrufliche Freistellung ab heute, den 25. August. Welche Arbeitsplätze betroffen sind, erfahren Sie im Folgenden.
Der Skandal wurde Mitte Juni von den Wirtschaftsprüfern Ernst & Young aufgedeckt: Wirecard AG hat im großen Stil betrogen. Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug und Marktmanipulation – nun folgen neue Vorwürfe wegen Geldwäsche.
Die Vorstände des Münchener Zahlungsdienstleisters werden zur Verantwortung gezogen. Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus wurden bereits festgenommen. Der von Interpol gesuchte Ex-COO Jan Marsalek befindet sich weiterhin auf der Flucht.
Die Aktie ist um insgesamt 99 % abgestürzt. Ein kurzzeitiger Kurssprung konnte Wirecard letztendlich nicht mehr vor dem Rauswurf aus dem DAX letzte Woche Freitag retten. Das Insolvenzverfahren gegen den Münchener Konzern läuft – mit extremen Folgen.
Die Wirecard-Mitarbeiter sind fassungslos. Von heute auf morgen – besser gesagt von gestern auf heute – wurden etliche Angestellte per E-Mail unwiderruflich freigestellt. Eine Vergütung sei zulasten der Insolvenymasse nicht möglich. Es wird ihnen empfohlen, Arbeitslosengeld zu beantragen.
Insgesamt arbeiten 5800 Beschäftigte für die Firma. Von 1500 Angestellten, die am Wirecard-Stammsitz in Aschheim bei München arbeiten, würden lediglich 700 ihren Job behalten. Die Gewerkschaft Verdi erwartet jedoch weitere Freistellungen. Laut Verdi-Mitglied Kevin Voss sollen letztendlich 300 bis 500 Arbeitsplätze in Aschheim übrig bleiben.
Wie viele ihren Job verlieren, hängt davon ab, ob sich einzelne Unternehmensteile verkaufen lassen. Laut Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Jaffé gäbe es Interessenten. Die brasilianische Wirecard-Tochter konnte mit ihren 200 Arbeitsplätzen bereits verkauft werden.
Bei den Freistellungsmails vom Montagabend handle es sich noch nicht um Kündigungen. Faktisch gesehen sei es laut Voss aber ein Rauswurf.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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