Das Restschuldbefreiungsverfahren ist im europäischen Vergleich verhältnismäßig länger als in allen anderen Staaten. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP aus dem Jahre 2009 sieht vor, die Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre zu reduzieren. Vor allen Dingen Unternehmensgründern soll nach einem Fehlstart zeitnah eine 2. Chance eingeräumt werden. Ferner muß gewährleistet sein, dass die Gläubigerrechte gewahrt bleiben. Ferner fehlen im jetzigen Restschuldbefreiungsverfahren Anreize für den Insolvenzschuldner, sich in besonderem Maße um die Befriedigung seiner Gläubiger zu bemühen.
Der Gesetzesentwurf sieht nunmehr vor, das Restschuldbefreiungsverfahren auf 3 – 5 Jahre zu verkürzen. Dies setzt voraus, dass innerhalb des genannten Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote erfüllt wurde und bzw. oder der Insolvenzschuldner die Kosten des Verfahrens trägt. Damit führt der Gesetzgeber nunmehr einen Anreiz ein, von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren könnten. Weiter werden durch den Gesetzesentwurf Schwachstellen im geltenden Recht behoben und Gläubigerrechte gestärkt.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Insolvenzrecht.
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