Es wurde ein Fall aus Friesland bekannt, in dem eine frühere Mitarbeiterin eines Impfzentrums anstatt eines Corona-Vakzins Kochsalzlösung verimpft haben soll. Außerdem soll sie ihren Impfpass gefälscht haben. Was der Frau nun strafrechtlich vorgeworfen wird und zu welchen Erkenntnissen die Staatsanwaltschaft gelangt ist, erfahren Sie hier im Folgenden.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen eine frühere Mitarbeiterin des Impfzentrums Friesland wegen Urkundenfälschung und gefährlicher Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft. Der Frau wird vorgeworfen, im April in mindestens sechs Fällen Im Impfzentrum Schortens-Roffhausen den Impfstoff gegen Kochsalzlösung ausgetauscht und verabreicht zu haben. Abgesehen von der möglichen Manipulation der Corona-Impfungen soll sie ihren Impfpass gefälscht haben.
Als Grund für ihr Handeln habe die Krankenschwester nach Angaben der Ermittler angegeben, dass ihr eine Ampulle mit dem Impf-Vakzin versehentlich zerbrochen sei. Aus Angst vor einer Entlassung habe sie anschließend die Spritzen mit Kochsalz aufgefüllt. Dabei soll sie auch Reste aus mehreren anderen Impf-Ampullen verwendet haben.
Der Landkreis Friesland teilte mit, dass die Ermittler nicht ausschließen könnten, dass die Frau bereits zuvor mehrfach ausschließlich Kochsalz verwendet habe. Darum müssten nun 10.183 Menschen nachgeimpft werden, denen zwischen 5. März und 20. April eine Spritze verabreicht wurde. An die möglichen Betroffenen wurden bereits Info-Briefe und E-Mails versendet, um über die Situation aufzuklären. Das genaue Ausmaß des Skandals ist aber weiterhin unklar.
Die Krankenschwester widerspricht dem Vorwurf, mehr als sechs Spritzen manipuliert zu haben. Laut ihres Anwalts soll es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt haben – nicht aus einer politische Motivation heraus. Nach Angaben der „Ermittlungsgruppe Vakzin“ der Polizei aber, die mit dem Fall beauftragt wurde, sollen sich in den letzten Wochen die Hinweise auf weitere Manipulationen verdichtet haben. Aufgrund von Zeugenvernehmungen und ernst zu nehmende Hinweisen, die der Polizei vorliegen, gibt es deutlich mehr Fälle. Zudem wurden impfkritische Posts der Frau bei Facebook gefunden.
Ein Motiv einer kritischen Haltung zum Thema Impfungen könne somit nicht ausgeschlossen werden. Allerdings reiche für eine Anklage die bloße Vermutung einer Straftat oder der Verdacht nicht aus, dass die Mitarbeiterin weitere Spritzen manipuliert habe. Dafür muss die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Täterschaft vorliegen. Es gelte grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Zudem könne sich der Straftatbestand im laufenden Verfahren noch ändern.
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