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Abgasskandal – OLG: Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtung

20.08.2021

Viele Dieselfahrzeuge verschiedener Hersteller verfügen über ein sogenanntes Thermofenster bei der Abgasrückführung. Das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 2. August 2021 entschieden, dass es sich hierbei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Was das genau bedeutet, erfahren Sie im Folgenden!

 Was ist das Thermofenster überhaupt?

In einem festgelegten Temperaturkorridor arbeitet die Abgasrückführung vollständig. Sinken die Außentemperaturen jedoch, wird die Abgasrückführung reduziert bzw. ganz abgeschaltet. In der Folge steigt der Emissionsausstoß des Fahrzeugs. Verantwortlich hierfür ist das sogenannte Thermofenster. Dieses wird bei Dieselfahrzeugen weit verbreitet eingesetzt.

Was hat das OLG festgestellt?

Das Thermofenster wird im Rahmen des Abgasskandals immer wieder zum Thema. Das OLG hat nun Stellung bezogen und sieht das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung an. Dieselfahrzeuge mit Thermofenster weisen nach der Ansicht des Gerichts, einen Sachmangel auf. Dem Eigentümer steht in der Folge ein etwaiger Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zu.

Das OLG Nürnberg verweist in seinem Beschluss auf ein vorangegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte bereits Ende des vergangenen Jahres entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich dann unzulässig sind, wenn dadurch die Emissionen im Fahrbetrieb im Vergleich zur Prüfstandmessung ansteigen.

Ist auch Ihr Fahrzeug betroffen?

Vor dem OLG ging es um das Thermofenster eines Fahrzeugs des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor des Typs EA 288. Der Motor stellt einen direkten Nachfolger des seinerseits durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 dar. Diese Motoren werden jedoch nicht nur bei VW-Fahrzeugen, sondern auch bei Modellen der Konzerntöchter Seat, Skoda und Audi eingesetzt. Der Abgasskandal ist folglich auch mit dem Nachfolgemotor nicht abgeschlossen. Das Thermofenster ist auch bei anderen Herstellern weit verbreitet. So verwendet zum Beispiel Daimler das Thermofenster bei verschiedenen Mercedes-Benz Modellen.

Wir können helfen!

Die Chancen auf Schadensersatz sind mit dem Beschluss des OLG Nürnberg deutlich gestiegen!

Gerne überprüfen wir auch Ihren Vertrag kostenlos auf einen möglichen Anspruch! Schreiben Sie uns einfach eine Mail an Office@mingers.law.

Auch bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

 

 

 

 

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