Bild: Alexander Raths / shutterstock.com
Möchte man als Verbraucher vorzeitig aus einem Immobilienkredit aussteigen, kann dies unter Umständen sehr teuer werden. Entgangene Zinsen müssen bei der Bank entschädigt werden. Welche Rechte Sie als Kreditnehmer trotzdem haben, erfahren Sie hier!
Unter Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Zahlung zu verstehen, die den Verlust der Zinsen ausgleicht, den die Bank macht, wenn ein Verbraucher seinen Kredit frühzeitig tilgt.
Jedoch wurde nun festgelegt, dass die Sondertilgungsrechte des Kunden berücksichtigt werden müssen.
Der konkrete Fall bezieht sich auf die Sparkasse Aurich-Norden, die genau dies mit Hilfe einer Klausel in den Verträgen ausschließen wollte.
Der Bundesgerichtshof machte diese Klausel unwirksam.
Betroffen sind alle Verträge, die diese Klausel beinhalten. Diese Entscheidung könnte auch für Verbraucher interessant sein, die vorzeitig aus einem Immobilienkredit ausgestiegen sind und die Vorfälligkeitsentschädigung bereits getätigt haben. Hier kann eventuell Geld von der Bank zurückgefordert werden.
Ob auch andere Banken oder Versicherungen diese Klausel verwendet haben, ist noch unklar. Nach Meinung der Verbraucherschutzzentrale dürfte dies jedoch der Fall sein.
Die Sparkasse Aurich-Norden räumt dem Kunden das Recht ein, einmal im Jahr vom Sondertilgungsrecht Gebrauch zu machen.
Der genaue Wortlaut der Klausel, die nun unwirksam ist, lautet: „Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt.“
Wenn Sondertilgungen laut Vertrag möglich sind, hat der Kreditgeber nicht das Recht auf die Rückzahlung des vollen Umfangs der Zinsen. Durch die möglichen Sondertilgungen verringert sich die Zinslast für den Kunden und ermöglicht eine beschleunigte Rückzahlung des Immobilienkredites.
Diese Nichtberücksichtigung stellt für die Richter eine Überkompensation dar, die dem Kreditnehmer nicht zugemutet werden kann.
Ob der Kunde tatsächlich vorzeitig aus dem Immobilienkredit aussteigen möchte, spielt für das Urteil keinerlei Rolle.
Sie möchten vorzeitig aus einem Immoblienkredit aussteigen und Ihren Vertrag bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen? Wie viel müssen Sie an Entschädigung zahlen? Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer prüfen Ihre Verträge gerne und helfen Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung gerne unter 02461-8081 – wir sind rund um die Uhr für Sie da!
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Blog oder auf dem Youtubekanal der Kanzlei Mingers und Kreuzer!
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