In fast allen Lebensläufen findet sich eine Lücke zwischen beruflichen Stationen: Wichtig ist, wie der Bewerber damit umgeht. Im Folgenden verraten Ihnen unsere Tipps!
Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder eine längere Krankheit: Viele Bewerber versuchen ihre Lücken im Lebenslauf zu verschleiern. Dabei kommt das Gegenteil beim potenzielle Arbeitgeber besser an. Denn werden allein Jahreszahlen oder gleich gar keine Zeiträume beruflicher Stationen angegeben, werden die Lücken schnell entdeckt.
Wir empfehlen Bewerbern ehrlich und transparent mit den kritischen Stellen umzugehen. Benennen und erläutern Sie diese. Wie Sie die Unterbrechungen dem potenziellen Arbeitgeber am besten verkaufen, das kommt auf die Art des beruflichen Einschnitts an.
Dreht es sich bei der Lücke etwa um Umbrüche oder berufliche Wechsel, kann der Bewerber diese mithilfe einer positiven Darstellung zu seinem Vorteil nutzen. Vorausgesetzt, dass es der Wahrheit entspricht, kann hier ein gewisses Transferdenken weiterhelfen. Die daraus gewonnen Erfahrungen können häufig auf konkrete Stellenausschreibungen abgestimmt werden.
Ein Beispiel: Eine Weltreise kann zur Weiterbildung von Sprachkenntnissen oder kultureller Vielfalt genutzt werden. Das zeigt, dass der Kandidat gegenüber neuen Erfahrungen offen ist und sich nicht vor Veränderungen scheut.
Unser Tipp: Bleiben Sie dabei authentisch und formulieren Sie den Umbruch nicht krampfhaft positiv.
Wenn Sie ihren Arbeitsplatz ohne eigenes Verschulden verloren haben, sollten Sie dies offen so erläutern. Bei längeren Phasen der Arbeitslosigkeit gilt das Motto: Alles ist besser als Stillstand. Also führen Sie in Ihrem Lebenslauf alles auf, was berufsrelevant ist. Darunter fallen Weiterbildungen, Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten oder auch Reisen.
Schwieriger wird es für Bewerber, die wegen einer längeren Krankheit eine Lücke im Lebenslauf ausweisen. Wir empfehlen Ihnen hier, dem potenziellen Arbeitgeber deutlich zu machen, dass der Krankheitszustand mittlerweile überwunden und eine vollständige Genesung eingetreten ist.
Die Elternzeit stellt einen Sonderfall dar. Wer über einen gewissen Zeitraum nicht gearbeitet hat, um sich um die Kinder zu kümmern, der muss dies nicht zwingend im Lebenslauf aufzeigen. Diese Angabe ist nicht verpflichtend.
Allerdings ist sie empfehlenswert, um Lücken zu vermeiden. Auch hier gilt: Geben Sie möglichst alle Fortbildungen, die sie absolviert, und Kompetenzen an, die sie erworben haben.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte verfügt über langjährige Expertise in dem Bereich des Arbeitsrechts und berät Sie unverbindlich. Hier kostenfreie Anfrage stellen. Wir kämpfen an Ihrer Seite!
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