Bild: germip / shutterstock.com
Jeder kennt das Szenario, wenn man sich einen Parkschein am Parkscheinautomaten ziehen möchte und der Automat einfach die Münzen nicht akzeptiert, da hilft auch nicht das altbewährte Rubbeln mit der Münze am Automaten. Darf man in so einem Fall einfach stehen bleiben, wenn der Parkscheinautomat das ganze Kleingeld nicht annimmt?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man sich am besten verhalten sollte. Wenn der Euro vom Parkscheinautomaten nicht akzeptiert wird, liegt das meist am elektronischen Münzprüfer, welcher falsch eingestellt ist und somit zu wenig Toleranz hat. In diesem Fall gibt es aber nur eines was man tun kann, damit man kein Knöllchen riskiert: Man sucht einen anderen Parkscheinautomaten, der das Kleingeld akzeptiert. Ein Gericht hat in einem Fall entschieden, dass selbst die korrekt gestellte Parkscheibe nicht ausreichend war.
Wenn der Parkscheinautomat also nur das eingeworfene Kleingeld nicht akzeptiert und nicht defekt ist, muss man einen anderen Automaten ein der Nähe suchen oder sogar einen anderen Parkplatz, wo ein Parkscheinautomat steht, der die Münzen akzeptiert. Zumindest, wenn man kein Knöllchen riskieren möchte.
Falls der Parkscheinautomat komplett defekt ist und deshalb das eingeworfene Kleingeld nicht akzeptiert wurde, ist es auch rechtens, wenn man ohne ein Parkticket parkt. Zu beachten ist nur, dass man eine Parkscheibe verwendet. Es reicht nicht aus einen Zettel mit der Ankunftszeit zu hinterlassen, auch wenn manche vielleicht schon damit durchgekommen sind. Auch sollte man daran denken, dass man nicht die höchste Parkzeit nicht überschreitet. Wenn der Parkscheinautomat zum Beispiel nur ein Ticket für höchstens zwei Stunden rausgibt, sollte man nach dieser Zeit zurück bei seinem Auto sein.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu dem Thema haben oder selbst einmal in solch eine Situation geraten, helfen wir Ihnen gerne weiter! Telefonisch sind wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, unter 02461/8081 erreichbar. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem YouTube-Kanal oder unserem Blog.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.