Auf dem feuchten Boden ausgerutscht, von der Leiter gefallen oder durch ein Werkzeug verletzt: Am Arbeitsplatz kann es immer wieder zu Unfällen kommen. Die Versicherung übernimmt dabei die Kosten. Doch wie ist die Rechtslage, wenn ein Unglück im Homeoffice passiert?
Bei vielen Arbeitsunfällen im Homeoffice greift die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung dabei ist, dass eine betriebliche Tätigkeit zugrunde liegt, die auch am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber versichert gewesen wäre.
Kosten, die ein Sturz auf dem Weg vom Bett, dem Badezimmer oder der Küche zum Homeoffice-Schreibtisch nach sich zieht, werden zum Beispiel übernommen. Dasselbe gilt für Unfälle von Elternteilen, die ihre Kinder in die Schule oder den Kindergarten bringen. Die Begleitung zur Kita ist somit ebenfalls versichert.
Kosten für Unfälle, die beim Toilettenbesuch oder der Nahrungsaufnahme an sich in der eigenen Wohnung entstehen, werden hingegen nicht übernommen. Es greift auch kein Versicherungsschutz bei Unterbrechungen der Arbeitszeit, wie etwa die Annahme einer privaten Postsendung.
Im Falle eines Unfalls im Homeoffice sollten Arbeitnehmer sofort ihren Arbeitgeber informieren. Verfassen Sie am besten eine schriftliche Nachricht und beschreiben Sie die Einzelheiten.
Wir empfehlen, Fotos zu machen und gegebenenfalls Zeugen hinzuzuziehen. Außerdem muss beim behandelnden Arzt angegeben werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten! Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte verfügt über langjährige Expertise in dem Bereich des Arbeitsrechts und berät Sie unverbindlich. Hier kostenfreie Anfrage stellen. Wir kämpfen an Ihrer Seite!
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