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Hohe Nebenkosten? So können Sie sparen!

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Bild:wutzkohphoto/shutterstock.com

Kaum ein Thema wird oft so emotional diskutiert wie die Nebenkostenabrechnung der deutschen Mieter, aber circa 50 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen sind falsch. Es lohnt sich also sich die Nebenkostenabrechnung mal genauer anzugucken.

Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten fallen an beim Gebrauch von Eigentum oder beim Erbbaurecht am Grundstück. Das regelt die Betriebskostenverordnung. Der Mieter muss Nebenkosten nur zahlen, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht.

Wieviel Nebenkosten zahlt der Deutsche?

Im Durchschnitt zahlt der Deutsche 2,17 Euro pro Quadratmeter im Monat. Im Osten ein wenig mehr, im Westen weniger. Die Kosten für Wasser, Grundsteuer oder Müllbeseitigung sind jedoch stark regional abhängig. Die Nebenkosten hängen auch von vielen Merkmalen im Haus ab. Fahrstühle oder die Pflege von Gärten erhöhen die Nebenkosten. In der Vergangenheit sind die Heiz- und Warmwasserkosten um acht Prozent gesunken, so soll es in Zukunft auch weiter gehen.

Prüfung der Nebenkostenabrechnung

Zuerst prüfen Sie, ob die Abrechnungsfrist eingehalten wurde. Das kann man am besten anhand des Betriebskostenspiegels machen. Viele örtliche und regionale Mietervereine erstellen diesen und veröffentlichen ihn. Sie sollten zunächst nachrechnen wieviel Sie im Monat pro Quadratmeter zahlen. Interessant sind die einzelnen Leistungen. Rechnen Sie am besten die jährlichen Kosten auf den Quadratmeter pro Monat runter. So können Sie die Kosten besser vergleichen.

Welche Kosten zählen als Nebenkosten?

Zunächst einmal die Grundsteuer, Heizungs- Warmwasserkosten, Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung, Instandhaltung für Aufzüge, Müllbeseitigung, Straßen- und Gebäudereinigung, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Fernsehantenne, Instandhaltung von Sicherheitsobjekten (Feuerlöscher, Sprinkleranlage usw.), Prüfung der Blitzableiter und einige mehr.
Keine Nebenkosten sind Personal- und Sachkosten der Bewirtschaftung des Gebäudes, Bankgebühren, Zinsen oder Kapitalkosten.
Eine ganz genaue und exakte Übersicht bietet die Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Sollten Sie bereits Nebenkosten gezahlt haben, die der Vermieter nicht als Nebenkosten abrechnen darf, können Sie das Geld noch bis zu drei Jahre lang zurückverlangen.

Was muss in der Nebenkostenabrechnung stehen?

Eine Nebenkostenabrechnung muss mindestens vier Angaben enthalten: Gesamtkosten im Abrechnungszeitraum, den Verteilerschlüssel, Berechnung des Mieteranteils und die bereits geleisteten Vorauszahlungen.
Wichtig: Der Vermieter muss jede Betriebskostenart einzeln aufführen.
Was tun bei hohen Nebenkosten?
Fragen Sie sich warum Sie so hohe Nebenkostenzahlen, dann verlangen Sie vom Vermieter Einsicht in die Abrechnung. Empfehlenswert ist zuvor in den Mietvertrag zu gucken. Dort ist geregelt nach welchen Verteilerschlüssel Ihnen Nebenkosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Sind ihre Betriebskosten im Vergleich zu hoch, können Sie die Rechnung anzweifeln oder die Zahlung verweigern.
Bei den Nebenkosten gibt es viele Fristen und Formen, die zu beachten sind. Wenn Ihnen die Nebenkostenabrechnung zugeht, haben Sie zwölf Monate Zeit um zu widersprechen. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen weiter.
Wichtig hierbei: Der Vermieter darf Ihnen nur Nebenkosten berechnen, wenn die Betriebskostenabrechnung nicht schon mehr als zwölf Monate her ist, danach hat er keinen Anspruch mehr. Der Abrechnungszeitraum geht normalerweise vom 01.01 bis zum 31.12.
Wichtig
Wenn bei Ihnen im Haus eine Wohnung leer steht, trägt der Vermieter die Verantwortung. Leere Wohnungen sind keine Nebenkosten.
Sollten in Ihrer Nebenkostenabrechnung einzelne Positionen als Arbeitskosten ausgewiesen sein, können Sie bis zu 20 Prozent davon von der Steuer absetzen.
Außerdem steigt bei andauernden Besuch nicht automatisch die Nebenkostenabrechnung, weil Nebenkosten meistens pro Quadratmeter abgerechnet werden. Werden Sie jedoch pro Person abgerechnet, kann der Einzug der Partners teuer werden.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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