Wurde ein Auto finanziert oder geleast, also gemeinsam abgeschlossen, so nennt man dies ein sogenanntes „Verbundgeschäft“. Wird ein Vertrag von diesen beiden also rückgängig gemacht, so ist der zweite Vertrag genauso hinfällig. Beide Geschäfte werden also rückabgewickelt. Im Klartext bedeutet dies: Widerrufen Sie Ihren Kreditvertrag, so ist auch der Autokauf hinfällig und das Auto muss zurückgegeben werden. Besonders interessant kann dies für Geschädigte des Diesel-Skandals sein!
Sowohl die Kreditverträge für Benziner, als auch für Diesel-Fahrzeuge, können häufig aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch heute widerrufen werden. Man spricht hier von dem Widerrufsjoker. Enthalten die Verträge Fehler, so hat die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen, woraus resultiert, dass Sie als Kunde ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ haben. Gelingt ein solcher Widerruf, so wird auch der Autokauf rückabgewickelt, sofern hier ein Verbundgeschäft vorlag. Hier greift dann ein sogenannter Einwendungsdurchgriff. Aktuelle Entscheidungen des LG Arnsberg und des Lg Berlin aus November und Dezember weisen in eine erfolgsversprechende Richtung.
Betroffen sind viele Verträge diverser Autobanken, die ab dem Zeitpunkt des 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Bei Verträgen, die vor dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, kann der Kreditnehmer seine bisher gezahlten Raten zurückfordern. Dafür hat er das Fahrzeug dann zurückzugeben und muss eine Nutzungsentschädigung für die bereits mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer zahlen.
Kunden, deren Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde, haben besonderes Glück. Nach einem erfolgreichen Widerruf erhält auch er sämtliche Zahlungen zurück, muss aber außer der Rückgabe des Autos keine Zahlung leisten, da im Regelfall keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss.
Die Möglichkeit des Widerrufs besteht jedoch nicht nur für Diesel-Fahrer. Auch alle anderen Fahrzeuge und damit verbundene Finanzierungsverträge können betroffen sein. Auch bereits beendete Darlehensverträge oder ein bereits verkauftes Auto sind kein Hindernis für einen erfolgreichen Widerruf.
*** Um Ihre Chancen zu überprüfen, wenden Sie sich gerne an uns. Zahlreiche Mandanten vertrauen bereits auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Darlehenswiderrufs. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihren Vertrag ganz unverbindlich auf eventuelle Fehler. Weitere Informationen zu diversen Themen finden Sie auf unserem Blog oder dem YouTube-Channel. Telefonisch erreichen Sie uns unter 02461/8081 oder via Mail an info@mingers-kreuzer.de. Wir kämpfen gegen große Konzerne für Ihr gutes Recht! ***
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