Bild: fujji / shutterstock.com
Was man in seiner Freizeit macht, geht den Chef nichts an. So dachte auch ein Arbeitnehmer, der hobbymäßig an Straßenrennen teilnahm. Der Autoverkäufer hatte bereits eine Abmahnung deswegen erhalten und muss nach einem alkoholisierten Rennen nun die fristlose Kündigung in Händen halten. — Wir blicken genauer auf den Fall!
Ein Autoverkäufer nahm in seiner Freizeit gerne an illegale Straßenrennen teil, zuletzt auf einem Quad gegen einen Lamborghini über rote Ampeln und alkoholisiert. Das Ganze ohne Führerschein, da man ihm diesen bereits wegen ähnlichem entzogen hatte, als er mit dem Firmenwagen und ebenfalls unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachte — Totalschaden. Was folgte, war eine Abmahnung. Jetzt steht dem privaten Raser die fristlose Kündigung ins Haus.
Vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht völlig zu recht! — Grundsätzlich können Arbeitnehmer in ihrer Freizeit tun und lassen, was sie wollen. Das Arbeitsverhältnis steht dazu nicht in Verbindung. Eine Abmahnung oder gar eine fristlose Kündigung muss zuvor eine Verfehlung innerhalb des Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnisses zur Folge gehabt haben. Betrifft die private Verfehlung allerdings das Vertrauen des Chefs an der fachlichen Eignung des Arbeitnehmers, kann auch das Hobby zum Grund für die fristlose Kündigung werden!
Gefährdet oder zerstört der Arbeitnehmer durch freizeitliche Verfehlungen das Ansehen des Unternehmens, bei dem man beschäftigt ist, muss damit rechnen, dass eine Kündigung die Konsequenz für sein Verhalten ist.
Im genannten Fall geht es vor allem darum, dass ein Autoverkäufer, der nach Arbeitsende alkoholisiert an illegalen Straßenrennen teilnimmt und Unfälle und Totalschäden verursacht, wohl gänzlich ungeeignet für den Beruf des Autoverkäufers zu sein. Zumal es für den Raser schon einmal eine Abmahnung für private Fehltritte gegeben hatte.
Versuche sich aus der Affäre zu ziehen, scheiterten vor Gericht allein durch die Tatsache, dass mehrere Verkehrsdelikte vorlägen, die sein Verhalten nicht rechtfertigten: so bspw. das Überfahren von roten Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, etc.
Die Moral nun: Strafe gibt es einmal durch den Chef und zusätzlich durch Justitia!
Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten & können sich nicht erklären, warum. Oder finden gar, dass es nicht gerechtfertigt sei Sie zu kündigen? Dann melden Sie sich bei uns. Wir prüfen Ihren Fall — Ihre Anwälte für Arbeitsrecht: Mingers & Kreuzer Rechtsanwälte.
Mehr Informationen finden Sie im Rechtsgebiet Arbeitsrecht, als auch auf YouTube!
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