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Im digitalen Zeitalter ist es natürlich schwierig seine Kleinen aus dem Netz fernzuhalten. Versteckte In-App-Käufe, Werbung mit Zahlungsaufforderung und die schlimmste und womöglich größte Angst aller Eltern: illegale Downloads! Schnell sind Seiten für Filme, Musik oder Spiele gefunden und benutzt. Doch haften Eltern auch im Netz für ihre Kinder, wenn die sich auf zwielichtigen Seiten tummeln? Wir haben eine Checkliste für besorgte Eltern!
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser… Viele Eltern handeln nach diesem Grundsatz, wenn es darum geht, dass ihr Kind allein im Netz unterwegs ist. Der Horror hat am Rechner nämlich einen Namen: die Abmahnung! Einmal falsch oder unwissentlich geklickt und schon befinden sich nicht ganz so legale Dateien auf dem heimischen Familien-PC. In Zeiten der Abmahnwelle fürchten Eltern wohl am meisten das Herunterladen oder Tauschen von illegalen Dateien durch den Nachwuchs.
Grundsätzlich gilt im Netz: Wer’s herunterlädt, der haftet auch! Das bedeutet, dass Eltern nicht zwangsläufig für ihre Teenie-Kinder haften, wenn die rechtlich geschützte Dateien heruntergeladen oder getauscht haben. Schuldlos sind Eltern aber dennoch nicht, denn Aufklärung über geltendes Recht im Netz ist eine Pflicht.
Bevor Kinder alleine im Internet unterwegs sein sollten, sollte für Sie als Eltern gelten: Vorsorge statt Überwachung. Denn wer seine Kinder vor dem juristischen Ernstfall über die Risiken und Regeln zum Urheberrecht und illegalen Downloads aufklärt, muss sich beim möglichen Gespräch mit dem Richter nicht anhören: Wieso haben Sie Ihr Kind nicht richtig über Daten-Verkehr im Internet aufgeklärt?
Über die wichtigsten Regeln im Netz zu Downloads, Verboten, Gefahren und Rechtsbegriffen aufklären, sollten Sie Ihre Kinder ab ca. 12 Jahren. Klein- oder Grundschulkinder sollten ohne elterliche Aufsicht auch nicht zu lange alleine surfen. Zum Schutz sollten dann Sicherheitsprogramme installiert werden.
— Schon ab sieben Jahren können Kinder selbst für illegale Downloads haften!
Für besorgte Eltern haben wir nachfolgend eine nützliche Checkliste, wie Sie sich vor illegalen Downloads durch Ihre Kinder und möglichen Abmahnungen zumindest teilweise schützen können.
Über Gefahren im Netz aufklären: Verboten ist der Up- und Download von rechtlich geschütztem Material wie Filmen, Musik und Hörbüchern in Tauschbörsen!
Protokoll führen: Notizen zu Datum und Inhalt Ihres Aufklärungsgespräch können im juristischen Ernstfall hilfreich sein!
Sicherheit geht vor: Teilen Sie keine Administratorenrechte mit Ihren Kindern, sichern Sie Ihren Router mit langen und komplexen Passwörtern (Groß- und Kleinbuchstaben; Zahlen, Sonderzeichen wie #, *, +, ! etc.) und nutzen Sie sowohl die Portsperrung, als auch die Kindersicherung für Ihren Router!
Verhaltensregeln bei einer Abmahnung
– Klären Sie die Seriosität des Schreibens: Googlen Sie das Inkassobüro oder die Kanzlei, bevor Sie nächste Schritte angehen!
– Lassen Sie keine Zeit verstreichen auf die Abmahnung zu reagieren
– Geben Sie die Abmahnung zur fachlichen Prüfung, bspw. an einen Anwalt!
– Lassen Sie sich nicht von Fristen unter Druck setzen: Bitten Sie schriftlich (per Einschreiben) um Fristverlängerung!
– Veranlassen Sie nicht sofort eine Zahlung der Mahngebühren o.ä.
– Unterlassungserklärungen, die beigefügt sind, sollten Sie keinesfalls sofort unterschreiben
Wir informieren Sie gerne zu Ihren Rechten und beantworten Haftungsfragen bei Downloads, Uploads & Co. Lassen Sie die ins Haus geflatterte Abmahnung von uns fachlich checken — wenn Sie Belege haben, dass Sie rechtlich einwandfrei gehandelt haben, dann können wir helfen, wenn es juristisch ernst werden sollte!
Mehr zum richtigen Verhalten im Internet und anderen spannenden Verbraucherfragen finden Sie auf unserem YouTube-Kanal! Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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