Bild: Minerva Studio / shutterstock.com
Der Sommer ist endlich da, die Temperaturen klettern über 30 Grad und dennoch müssen sich viele Arbeitnehmer ins Büro quälen. Das berühmte Hitzefrei gibt es beim Arbeitsplatz nicht. Doch wie warm ist eigentlich zu warm? Wir klären aus arbeitsrechtlicher Sicht, welche Temperaturen im Büro zulässig sind.
Wenn jede Bewegung im Büro zur Qual wird, das Hemd oder die Bluse an der Haut klebt, Schweißflecken das Bild am Arbeitsplatz dominieren, dann ist Sommer! Für Urlauber eine Wonne, aber tapfere Bürohengste graut es vor heißen Sommertagen — vor allem wenn der Arbeitsplatz nicht klimatisiert ist. Leider hat der Arbeitgeber das Recht den Aufenthaltsort seiner Mitarbeiter zu bestimmen, auch wenn das Büro heiß ist.
Für Arbeitstage, an denen die Anzeige am Thermometer über 30 Grad klettert, gibt es die sog. Arbeitsstättenregel (ASR) A3.5. Sie regelt, welche Temperatur am Arbeitsplatz als zumutbar bzw. unzumutbar gilt. Liegt die Raumtemperatur über 26 Grad wird es lt. ASR schon langsam kritisch für den Arbeitgeber. Denn er ist zwar nicht zur Klimaanlage verpflichtet, dennoch obliegt im die Aufgabe, die Raumtemperatur so zu regulieren, dass die 26 Grad im Büro nicht überschritten werden! — Eine Option ist der Sonnenschutz an Fenstern.
Auch Rautemperaturen über 30 Grad am Arbeitsplatz verpflichten Arbeitgeber zu Maßnahmen zur Abkühlung seiner Mitarbeiter. Bspw. sieht die Arbeitsstättenregel hier u.a. das Bereitstellen von Getränken vor oder auch das zeitige Lüften in kühleren Morgenstunden.
Übersteigt die Raumtemperatur am Arbeitsplatz die 35 Grad, muss der Arbeitgeber Abhilfe schaffen. Da viele Vorkehrungen wie Luftduschen oder Wasserschleier für viele Büros undenkbar sind, besteht aber für Arbeitnehmer das Recht einen Ausweichraum zu fordern. Kann dieser nicht aufgetrieben werden, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern frei geben! — Denn: Arbeitnehmer müssen unzumutbare Raumtemperaturen am Arbeitsplatz nicht hinnehmen!
Natürlich sollten Sie nicht am Arbeitsplatz sitzen und beim Erreichen der entsprechenden Raumtemperaturen den Stift fallen lassen oder gar direkt gehen. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber Zeit sich passende Lösungen oder Abhilfe einfallen zu lassen. Idealerweise im Austausch mit Ihnen und Ihrem Team.
Wer bei 26, 30 oder 35 Grad Raumtemperatur den Arbeitsplatz ohne Rücksprache mit dem Chef verlässt, der verstößt gegen den geltenden Arbeitsvertrag und kann mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls mit einer Kündigung rechnen!
Überstürzen Sie also nichts! Erst das Gespräch suchen, dann handeln. Möglicherweise ist Ihr Chef auch dazu bereit den Arbeitsplatz an den schattigen See zu verlegen und mit Laptop gewappnet dort weiter zu arbeiten.
Wenn es für Gespräche zu spät ist und arbeitsrechtliche Konflikte schon vor der Tür stehen, sind wir Ihr Partner zum Erfolg! Als Experten im Arbeitsrecht vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vorgesetzten oder Ihres Unternehmens bundesweit gerichtlich und außergerichtlich!
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