Bild: Oscity / shutterstock.com
Es soll der schönste Tag im Leben eines jeden sein: Die Hochzeit! Doch wer nicht im heimischen Standesamt sondern im Ausland heiraten will, der muss vorher einige Dinge beachten. Wann sind im Ausland geschlossene Ehen wirklich rechtskräftig?
Die Mythen gibt es ja schon lange: Wer am Strand oder in Las Vegas heiratet, der ist kein richtiges Ehepaar. Doch das stimmt nicht! Der beliebteste Ort zum Heiraten ist immer noch Las Vegas. Die Stadt der unbegrenzten Möglichkeiten ist bekannt für ihre „Little White Chapel“ – doch wird eine Hochzeit dort auch in Deutschland anerkannt?
Ja, sofern sie ihren gültigen Reisepass und eine Heiratserlaubnis dabei haben, ist auch eine „Las-Vegas-Ehe“ in Deutschland gültig. Diese Dokumente sind aber Vorschrift, die Erlaubnis bekommt man für 88 Euro beim „Marriage Bureau“ – einfacher geht’s also wirklich nicht!
In vielen anderen Ländern kann man jedoch nicht so spontan heiraten, wie in den USA. Oftmals braucht man neben den gültigen Reisepässen auch Ehefähigkeitszeugnisse, Ausdrucke aus dem Geburtenregister, Konsularbescheinigungen oder eine Meldebestätigung, um die Ehe auch hierzulande rechtskräftig zu machen. Man sieht: Oftmals muss man auch eine Hochzeit im Ausland planen und organisieren.
Hat man aber alle Dokumente beisammen, so steht der Heirat in der Ferne nichts mehr im Wege. Ist die Ehe im Ausland rechtsgültig geschlossen worden, so muss man dies nur noch in Deutschland nachtragen lassen – eine weitere Trauung vor einem deutschen Standesbeamten ist damit nicht mehr nötig.
Bei Hochzeiten auf Kreuzfahrtschiffen muss man jedoch aufpassen: Ist kein Standesbeamter vor Ort, darf sogar der Kapitän trauen. Wichtig ist jedoch, wo man sich gerade befindet. Das Schiff muss nämlich unter der der Flagge der Bermudas (dort hat jedoch nur eine Kreuzfahrtlinie die Hochzeits-Sondergenehmigung), der Bahamas oder Maltas schippern und sich auf hoher See befinden (22 Kilometer von der nächsten Küste entfernt). Auch hier muss man die Ehe anschließend noch im deutschen Standesamt nachtragen lassen.
Für alle geschlossenen Ehen im Ausland gilt aber in jedem Fall: Sie heiraten nach ihrem Heimatrecht! Das heißt, dass keiner der beiden Partner bereits verheiratet sein darf, ebenso muss das Brautpaar volljährig sein.
Sie planen ihre Hochzeit im Ausland und sind sich nicht sicher, ob ihre Ehe dann rechtskräftig ist? Wir helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Channel.
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