Bild: SGM / Shutterstock.com
Erneut entscheidet ein deutsches Gericht zugunsten betrogener VW-Kunden und gewährt im Rahmen einer beabsichtigten Klage gegen den Automobilhersteller Prozesskostenhilfe. Wir klären, was das für andere Verfahren bedeutet und wie die Chancen auf eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung stehen.
Damit ein zuständiges Gericht Prozesskostenhilfe gewährt, müssen zunächst einmal entsprechende Erfolgsaussichten einer Klage bejaht werden. Im vorliegenden Fall hatte eine Kundin im Jahr 2011 einen VW Polo (1,6 TDI Trendline) zu einem Kaufpreis in Höhe von 19.500 Euro erworben. Im Oktober erfuhr die Käuferin, dass es sich um den Skandalmotor EA 189 handele und reichte Klage gegen VW ein. Konkret forderte sie den Ersatz eines mangelfreien Fahrzeugs. Das lehnte VW aber unter Hinweis auf die niedrigen Kosten für eine Nachbesserung ab. Die gewünschte Nachlieferung sei demnach unverhältnismäßig. Dieser Ansicht hatte sich das LG Hamm zunächst angeschlossen. Das Oberlandesgericht aber kippte die Entscheidung und entschied nun zugunsten der betrogenen Käuferin. Nach Ansicht der Richter hätte die Klägerin sehr wohl hinreichende Erfolgsaussichten. Schließlich habe sie schlüssig das Vorliegen eines Mangels bei Fahrzeugübergabe dargelegt. Die Manipulationssoftware, die eine korrekte Messung der Abgaswerte verhindere, führe dazu, dass das Fahrzeug von der Beschaffenheit anderer Wagen abweiche. Folglich stünde ihr also auch Prozesskostenhilfe zu.
Nachdem bereits mehrere erstinstanzliche Urteile im Abgasskandal unsere Rechtsauffassung bestätigt haben, folgen offenbar nun auch höhere Instanzen. Zwar reicht für die Gewährung von Prozesskostenhilfe die Darlegung hinreichender Erfolgsaussichten aus. Doch hat das Oberlandesgericht auch schon konkrete Hinweise auf eine mögliche rechtliche Bewertung im Hauptsacheverfahren gegeben. So sei es zweifelhaft, ob VW die Klägerin unter Hinweis der Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung auf eine Nachbesserung verweisen könne, wenn ihr diese nicht binnen angemessener Frist möglich sei. Die Umrüstungsmaßnahmen durch VW mussten immer wieder verschoben werden. Zudem sind deren Folgen zurzeit mehr als undurchsichtig. Nach Meinung vieler Experten ist die Beseitigung eines Mangels nur auf Kosten anderer durchführbar.
Sollten Sie Fragen rund um die Prozesskostenhilfe oder den Abgasskandal insgesamt haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]