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Hat eine Kassiererin einen Anspruch auf jeden zweiten Samstag frei?

14.11.2017

Bild:AlexanderLysenko/shutterstock.co
Wer von Ihnen arbeitet samstags? Wer von Ihnen arbeitet gerne samstags? Studien belegen samstags arbeiten ist unbeliebt. Für manche aber der Alltag, z.B für Kassierer oder Kassiererinnen. Zur Zeit hat das Landesarbeitsgericht genau das Thema beschäftigt: Hat eine alleinerziehende Kassiererin einen gesetzlichen Anspruch auf einen freien Samstag alle zwei Wochen?
Das Landesarbeitsgerichts sieht es nicht so. Nach ihrem Urteil besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Der Fall „Die Kassiererin“

Die alleinerziehende Mutter arbeitete in einem Baumarkt, der von montags bis samstags geöffnet hat. Ihre Tochter ging bis mittags zur Schule und danach zu einer Tagesmutter. An jedem ungeraden Wochenende im Kalendar, also z.B am dritten, fünften oder siebten Wochenende ging das Kind zum Vater, sodass die Mutter samstags arbeiten konnte. An jedem geraden Wochenende, also z.B am zweiten oder vierten Wochenende blieb das Kind bei der Mutter. Der Baumarkt nahm darauf auch Jahre Rücksicht. Ab Ende 2016 teilte der Baumarkt die Frau aber auch an Wochenenden ein, an denen das Kind nicht beim Vater war. Die Frau war damit nicht einverstanden und reichte Klage ein. Verlor jedoch in beiden Instanzen, sowohl vor dem Landesarbeitsgericht als auch vor dem Bundesarbeitsgericht.

Keinen Anspruch auf Frei wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Kassiererin verlor das Verfahren. Weder wegen des Ladenschlussgesetzes des Bundes, noch aus irgendwelchen anderen gesetzlichen Vorgaben kann man bestimmte freie Samstage einklagen. So einen Anspruch ergäbe sich nicht aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Arbeitgeber legt die Arbeitszeiten fest

Die Zahlen sind eindeutig. 40% mehr Umsatz am einem Samstag. Rund 1000 Kunden mehr als an einem anderen Wochentag. Das sind die wichtigsten Argumente für den Arbeitgeber besonders an einem Samstag möglichst viele Kassiererinnen im Laden zu haben.
Bei weitere Fragen zum Thema Arbeitsrecht wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.

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