Bild: Zayne C/ shutterstock.com
Tick-tack! Die Zeit läuft für VW-Halter, die Ihren Anspruch gegen den Händler geltend machen wollen. Um gegen die Weigerung des Rückrufs vorzugehen, drohen die Zulassungsbehörden mit der tatsächlichen Stilllegung des betroffenen Fahrzeugs per Stilllegungsverfügung. Mehr dazu hier im Folgenden!
Betroffene Autohalter des Abgasskandals konnten bisher der Rückrufaktion und aller guten Hinweise zum Trotz abwarten und weiterfahren. Damit ist jetzt allerdings Schluss! Denn Autofahrer, die innerhalb eines Zeitraums von 1,5 Jahren ab Zugang der ersten Aufforderung, dem Rückruf nachzukommen, die Füße stillhalten, denen droht die Stilllegung. Daraufhin wird das Auto per Stilllegungsverfügung tatsächlich stillgelegt.
Die ersten betroffenen Fahrzeughalter sind die eines VW Amarok – für sie wurde nämlich der Rückruf als erstes durchgeführt. Den weiteren Fahrzeugtypen wird, etwas zeitlich versetzt, ebenfalls die Bescheide zugesendet. Dafür hat das Kraftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Halterdaten in jedem Einzelfall an das zuständige örtliche Straßenverkehrsamt weitergegeben.
Eine Alternative stellt das Softwareupdate dar. Die ist allerdings nur wahrnehmen, wenn das Softwareupdate durch den deutlich höheren Rußpartikeleintrag negative Folgen für das Abgasreinigungssystem und den Motor haben kann. Verfahrensrechtlich ist diese Möglichkeit ebenfalls nicht zu empfehlen, da somit die Berechtigung des Klagebegehrens infrage gestellt werden kann.
Für noch ausstehende Gewährleistung- oder Schadensersatzansprüche ist nicht mehr viel Zeit. Einerseits droht die Stilllegung des Fahrzeugs, wenn dieses binnen 18 Monaten ab Zugang des ersten Aufforderungsschreibens nicht umgerüstet wurde, andererseits liegt die Verfahrensdauer für die Durchsetzung dieser Ansprüche in der Regel etwa die neun Monate.
Für die einfach durchsetzbaren vertraglichen Ansprüche gegen die Vertragshändler läuft die Verjährungsfrist schon am 31.12.2017 ab. Werden Sie also aktiv und lassen Sie es nicht auf die letzte Minute ankommen – es ist nicht mehr lang hin! Auch diejenigen, die eine Stilllegungsverfügung erhalten haben, können sich anwaltlich über die Möglichkeiten des Widerspruchsverfahrens sowie der Einstweiligen Anordnung gegen eine solche Verfügung informieren. Die Erfolgsaussichten eine solchen Verfahrens sind hoch. Wenn der Antrag Erfolg hat, kann man zunächst für die Dauer des Gerichtsverfahrens ohne Softwareupdate weiterfahren.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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