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Handy, Eltern, Kind – dürfen Eltern ein Handyverbot erteilen?

08.09.2016

Bild: wavebreakmedia – shutterstock.com
Der Richtige Umgang mit dem Smartphone ist in vielen Familien Dauerthema. Hierbei stellt sich vor allem die Frage, wie oft die eigenen Kinder ihr Handy nutzen dürfen! Finden Eltern und Kinder keinen gemeinsamen Nenner, entscheiden sich einige Eltern für ein Handyverbot! Kinder stellen sich dann die Frage, ob die Eltern das Handy überhaupt wegnehmen dürfen?

Darf man dem eigenen Kind das Handy wegnehmen?

Gute Nachricht für besorgte Eltern: Grundsätzlich dürfen Eltern ihrem Kind das Handy wegnehmen. Hierzu gibt es kein Gesetz, das diese Erziehungsmethode verbietet. Das Handyverbot ist den Eltern selbst dann erlaubt, wenn das Kind sich das Handy vom Taschengeld gekauft haben die Eltern zum Kauf sogar zugestimmt haben.
Sofern sich das Handyverbot um eine sinnvolle pädagogische Maßnahme handelt, sind Eltern im Recht. Doch gibt es auch Grenzen für Erziehungsmaßnahmen oder dürfen Eltern alles machen? Der gesunde Menschenverstand lässt vermuten, dass es Grenzen für Erziehungsmaßnahmen gibt. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wenn auch nicht ganz eindeutig, geregelt.
Der §1626 BGB regelt, dass Eltern verpflichtet sind, sich um ihr Kind zu sorgen. Durch diese Formulierung hat der Gesetzgeber den Eltern einen Ermessenspielraum eingeräumt, dem aber auch ganz klar Grenzen gesetzt sind. Für die meisten Eltern zum Glück selbstverständlich – aber seit 2000 ist im §1626 definiert, dass Eltern ihre Kinder gewaltfrei erziehen müssen. So dürfen Eltern ihre Kinder nicht mehr schlagen, auch wenn Eltern dies als sinnvolle Erziehungsmethode betrachten.
Der große Knackpunkt: hierbei ist nicht nur körperliche Gewalt sondern auch psychische Gewalt gemeint.

Bei psychischer Gewalt ist ein Handyverbot nicht zulässig!

Es gibt durchaus Fälle, bei denen Eltern das Handy nicht aus pädagogischen Maßnahmen wegnehmen, sondern um  ihr Kind aufgrund der eigenen schlechten Laune damit zu erniedrigen. Das Handy aus derartigen Gründen zu entziehen, ist psychische Gewalt und deshalb gem. §1626 BGB nicht zulässig. Besonders wenn Eltern ihr Kind häufig dadurch verletzen und entwürdigen, kann dies psychische Probleme zur Folge haben. Deshalb sollte das Wegnehmen vom Handy gut überlegt und sinnvoll sein.

Gibt es eine gesetzliche Dauer für das Handyverbot?

Für die Dauer des Handyverbots gibt es keine genauen Vorgaben und hängt vom Einzelfall ab. Je nach dem was das Kind angestellt hat, ist ein Handyentzug zwischen ein und zwei Wochen kein Problem. Positiver Nebeneffekt: Der sozialen Entwicklung insbesondere der Kommunikationsfähigkeit schadet ein sinnvoller Handyentzug sicher nicht. Eltern sollten sich allerdings gut überlegen, ob der Handyentzug pädagogisch Sinn macht oder ob man dem Kind nicht damit schadet.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Erziehung rufen Sie uns gerne unter 02461/8081 an – wir klären Sie auf! Für weitere interessante Artikel schauen Sie doch mal in unserem Blog vorbei!

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