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09.09.2016

Auch in Australien droht Volkswagen Ärger!

08.09.2016

 
Nicht nur in Europa und in den Vereinigten Staaten von Amerika ist der Skandal um manipulierte Abgaswerte ein großes Thema. Auch in Australien sorgt jetzt eine Klage der zuständigen Verbraucherschutzbehörde für Ärger beim Wolfsburger Automobilhersteller.
 

Was hat VW in Australien zu befürchten?

 
Die in Australien zuständige Verbraucherschutzbehörde hat Klage gegen VW eingereicht. Auch in Down Under sollen Autos mit der Manipulationssoftware verkauft worden sein. Insgesamt sind wohl um die 57000 Fahrzeuge betroffen. Konkret hatte die illegale Software dafür gesorgt, dass entsprechende Abgaswerte nur auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße eingehalten worden sind.
 
Der Vorsitzende der Verbraucherschutzbehörde in Australien ist der Ansicht, dass Verbraucher erwarten können, dass das Fahrzeug nur die Emissionen ausstößt, die in der Werbung versprochen wurden. Die Klage hat zum Ziel, dass VW Strafe zahlen und etwaige Werbung ändern muss. Darüber hinaus fordert man mehr Transparenz in Bezug auf den Abgasskandal.
 

Wie geht es in den USA und Europa weiter?

 
In den USA hat man sich inzwischen für die 2-Liter-Modelle auf einen Deal in Höhe von 15,3 Milliarden Euro geeinigt. In Europa weigert man sich derweil weiterhin entsprechende Zugeständnisse zu machen. Vielmehr werden am Ende die einzelnen Prozesse gegen den Konzern entscheiden, wie hoch der Schaden wirklich ausfällt. Doch eins ist klar: Im Zuge der aktuellen Rechtsprechung muss sich Volkswagen auf einiges gefasst machen. So haben mehrere Urteile im ersten Instanzenzug gezeigt, dass offensichtlich ein Mangel durch die Software vorliege und man auf etwaige Nachbesserungen nicht zwingend angewiesen ist. Konkret haben Betroffene also das Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag. Auch Schadensersatzansprüche sind denkbar.
 
Sollten Sie Fragen rund um das Thema VW haben oder eine kostenlose Erstberatung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.

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