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Bei Missachtung der Halt- und Parkregelung kann es schnell teuer werden. Wo der Unterschied liegt und weiteres wissenswerte, finden Sie nun bei uns!
Ein Fahrer hält grundsätzlich dann, wenn die Fahrt bewusst unterbrochen wird und das Auto zu stehen kommt. Dazu zählen keine gezwungenen Unterbrechungen, wie das Stehen vor einer roten Ampel.
Aus Halten wird Parken, falls das Auto länger als drei Minuten steht, es sei denn der Besitzer befindet sich im Sichtbereich des Wagens.
Ein weiterer Unterschied liegt im Halteverbot und Parkverbot. Das Parkverbot ist besser bekannt unter dem Namen „eingeschränktes Halteverbot“, das Halteverbot unter „absolutes Halteverbot“. Im Gegensatz zum absoluten dürfen Fahrer beim eingeschränkten Halteverbot halten, aber nicht dauerhaft parken. Zwar dürfen Autofahrer im absoluten Parkverbot nicht halten, allerdings gibt es im Falle eines Unfalls oder eines Staus Ausnahmen.
Neben den grundsätzlichen Flächen und Orten, regeln Verkehrsschilder die Verbote. Besonders bekannt sind hier die Schilder mit den weißen Pfeilen, die die Richtung des Verbotes kennzeichnen. Zusätzliche Schilder, wie zum Beispiel „Mo-Fr“ lockern dies allerdings für bestimmte Zeiten.
Zu den weiteren Schildern zählen Stoppschilder oder auch das Andreaskreuz. Hier muss ein bestimmter Mindestabstand eingehalten werden, damit die wichtigen Schilder nicht verdeckt werden.
Ja, die gibt es! Wer zum Beispiel durch eine Panne zum Stehen kommt und dadurch in einer verbotenen Zone landet, sollte kein Bußgeld erhalten. Falls sich das Auto jedoch entfernen lässt, ist der Fahrer dazu verpflichtet, dies zu tun.
Zudem können bestimmte Personen von diversen Parkverboten ausgenommen werden, dies regeln meist Zusatzschilder. Anwohner, E-Autos im Ladenzustand, Schwerbehinderte oder Einsatzfahrzeuge könnten hier beispielsweise davon profitieren.
Die Kosten für ein Falschparken liegen im Vergleich zu anderen Ländern relativ niedrig. Sie bewegen sich zwischen zehn Euro und 70 Euro + einem Punkt in Flensburg.
Falls das Auto jedoch abgeschleppt werden sollte, werden ca. 100 bis 250 Euro fällig. Abgeschleppt werden meist nur Autos, die durch ein Falschparken andere Verkehrsteilnehmer behindern. Ein einfaches Missachten reicht hier meist nicht aus.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Halte- und Parkverbot”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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