Hacktivismus – mit Anonymous bekommt die Netzkultur einzeln oder im Kollektiv einen Namen, aber kein Gesicht. Die Köpfe hinter den Guy Fawkes-Masken sind seit 2008 verstärkt als Protestbewegung in Erscheinung getreten, die u.a. für die Unabhängigkeit des Internets, Redefreiheit und gegen Globalkonzerne, staatliche Behörden oder Scientology agieren. Nach den grausamen Terroranschlägen in Paris meldet sich Anonymous nun auch zum Kampf gegen den IS.
In einem Video, in dem Nachrichtenähnlich eine Rundumschlag zu den Anschlägen und der gegenwärtigen Haltung des Kollektiv gegenüber dem Terrornetzwerk geboten wird – steht am Ende eine Drohung: Die Veröffentlichung von persönlichen Daten und der Eingriff in die die Netzaktivitäten der IS. Bislang – genauer 2 Tage nach der Ankündigung – verbuchte Anonymous schon erste Erfolge im selbsternannten Zug gegen den Terror. Zahlreiche Accounts von IS-Anhänger auf twitter wurden lahmgelegt, Klarnamen und eine Adresse von einem Recruiter einschließlich Fotos wurden präsentiert. Dieser Erstangriff verunsicherte wohl auch die Tätigen im Islamischen Staat: Kurz darauf verlegten sie ihre Aktivitäten von der eigenen Platform ins Dark Web, einem Ort ‚hinter‘ dem Netz, das Normalsurfer sehen. Der, wie die Hacktivisten ihn nannten, Digitale Krieg habe damit begonnen.
Die Justiz gegen das Böse ist gut und schön, aber wie legal ist dieser Hacktivismus, was schreibt die deutsche Rechtssprechung hier als Grundlage vor?
Legal, illegal – eben nicht egal
Zunächst ist klar zu sagen, dass nach deutscher Rechtslage die Paragraphen hinsichtlich des Hackens eine klare Strafbarkeit aussagen. Demnach gelten nach Paragraph
zur Bekämpfung von Computerkriminalität die Hacktionen als Straftat.
Eine ebenso eindeutige Straflage gibt es beim Hacken von twitter-Accounts. Das unbefugte Beschaffen bestimmter Angaben und Einzelheiten aus nichtöffentlicher Datenübermittlung, die durch technische Mittel erlangt wurden, wird mit hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen mit bis zu 2 Jahren geahndet. Das Stilllegen der Accounts mutmaßlicher IS-Anhänger ist also nicht legal.
Das Publikmachen persönlicher Zugangsdaten wie Passwörter oder Sicherheitscodes, ebenso wie die Veröffentlichung, der Verkauf, das Überlassen, die Verbreitung und selbst die Erstellung von Anleitungen zur Beschaffung dieser Daten ist strafbar.
So entschied beispielsweise das LG Hamburg zur Anleitung einer Umgehung des BILD.de Ad-Blockers durch die Eyeo GmbH, dass der Ad-Blocker als Softwareverschlüsselung zu sehen sei und bei einer Veröffentlichung zur Umgehung einer solchen Verschlüsselung der Kopierschutz gefährdet ist und damit auch illegal durch technische Mittel.
Ob die Hacktivisten von Anonymous bei der Publikation von Leitfäden zur Umgehung von Social-Media-Verschlüsselungen bei Accounts von twitter, facebook o.ä. aber tatsächlich eine Anzeige zu erwarten haben, bleibt fraglich. Anhänger der IS, die potentiellen Kläger, werden kaum rechtsstaatliche Methoden nutzen, um Ihr Persönlichkeitsrecht zu wahren.
Die Zwickmühle der falschen Anschuldigung
In Deutschland ist rechtlich festgelegt, dass die Privatsphäre des Einzelnen vor dem Eingreifen Fremder, ob durch Staat oder Privatperson, mittels allgemeinem Persönlichkeitsrecht geschützt ist. Darüberhinaus ist das Recht verankert, dass es jedem individuell zu überlassen ist, wann und wie Persönliches enthüllt wird. Gleiches gilt beim Recht am eigenen Bild, also der Bestimmung über Verwendung und Gestaltung bildlicher Darstellung der Person.
Wird eine unwahre Aussage über eine Person ausgesprochen, öffentlich gemacht und verbreitet, so stehen dieser Anspruch auf Unterlassen und Schadenersatz zu. Nach § 1004 und 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches tritt hier Schadensersatzpflicht sowie ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch in Kraft.
Ungeachtet dessen besteht in einem Rechtsstaat wie unserem zunächst die Unschuldsvermutung zugunsten des Geschädigten bzw. öffentlich ‚Angeklagten‘. Ob eine strafrechtliche Verfolgung bei der benannten Person notwendig ist, entscheiden immer die zuständigen Behörden.
Sie haben Fragen zum Persönlichkeitsrecht? Oder sind vielleicht selber betroffen von einem Hack auf Ihren Social-Media-Account? Dann rufen Sie uns an unter der 02461 / 8081 oder wenden sich über info@mingers-kreuzer.de schriftlich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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