Sie haben vor langer Zeit einen teuren Kreditvertrag abgeschlossen und fühlen sich aufgrund der aktuellen, günstigen Zinslage benachteiligt? Dann sollten Sie schnell reagieren, denn die Chancen Ihren laufenden Vertrag zu günstigeren Konditionen umzuschulden ist derzeit sehr hoch. Zuletzt wurde häufig darüber berichtet, dass viele Kreditverträge auf einer falschen Widerrufsbelehrung beruhen und somit auch Jahre später widerrufbar sind. Dabei handelt sich um mehr als Millionen fehlerhafte Kredite, bei denen es im Einzelfall um mehrere tausend Euro geht. Für die Kreditinstitute handelt es sich insgesamt um mehrere Milliarden Euro. Inzwischen wurden 40.000 Verträge von der Verbraucherzentrale geprüft und in 80% der Fälle waren die Verträge fehlerhaft. Die aktuelle Rechtslage ist derzeit sehr verbraucherfreundlich und für die Banken besteht bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung keine andere Möglichkeit als einen Widerruf hinzunehmen. Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, reagieren Banken häufig mit Widerstand. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Unsere Fragen und Antworten helfen Ihnen dabei.
Kann ich meinen teuren Kreditvertrag widerrufen?
Wenn Sie zwischen 2002 und 2010 einen Immobilienvertrag abgeschlossen haben, haben Sie derzeit sehr gute Chancen. Damit eine realistische Einschätzung erfolgen kann, sollte eine fachmännische Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen erfolgen.
Bis wann sollte ein Widerruf spätestens erfolgen?
Sie sollten nicht allzu lange zögern, denn die Gesetzeslage ändert sich voraussichtlich zum 21.Juni 2016 zu Gunsten der Kreditinstitute. Außerdem nimmt ein Widerruf einige Zeit in Anspruch, sodass hierbei gilt: je früher desto besser!
Welche Banken sind betroffen?
Ob Ihre Bank betroffen ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass eine Vielzahl von Kreditverträgen fehlerhaft ist und demnach einige Banken von der Misere betroffen sind. Eine zuverlässige Aussage lässt sich nur nach genauer Prüfung Ihrer Unterlagen treffen.
Mit welchen Reaktionen muss ich rechnen?
Es ist nicht unüblich, dass die Bank mit Vorwürfen reagiert. Da die Rechtslage für den Kunden spricht und die Bank sich dessen bewusst ist, versucht man Ihnen möglicherweise den Widerruf auf der moralischen Ebene schwer zu machen. Lassen Sie sich von dieser Vorgehensweise nicht abschrecken und bestehen Sie auf Ihr gutes Recht!
Was mache ich, wenn ich nach einem Widerruf ein Angebot zu günstigeren Konditionen erhalte?
Seien Sie sich über Ihre bestmöglichste Alternative bewusst. Nur so haben Sie eine gute Verhandlungsposition und kennen Ihren persönlichen Spielraum. Vergleichen Sie Ihr Angebot mit den Konditionen, die Sie bei einem Neuabschluss erhalten würden. Der Zinssatz sollte ungefähr dem aktuellen Zinsniveau entsprechen.
Ihre Aussicht auf Erfolg sollte ebenfalls in die Bewertung des Angebots einfließen. Beruht Ihr Widerruf auf einem Fehler, zu dem es noch keine eindeutige Rechtsprechung gibt, sollten Sie ein aus heutiger Sicht ungünstiges Angebot nicht kategorisch ablehnen. Sofern Sie dadurch besser gestellt, sollten Sie zumindest eine Einigung in Erwägung ziehen. Sind Ihre Chancen dagegen hoch, sollten Sie einen günstigen Zinssatz anvisieren.
Kann meine Hausbank aufgrund eines Widerrufs meine anderen Verträge kündigen?
Eine Kündigung Ihrer bestehenden Verträge seitens der Bank wäre rechtswidrig, da Sie lediglich Ihre Rechte wahrnehmen.
Die Bank verweigert trotz einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung meinen Widerruf. Was nun?
Zahlen Sie Ihre Raten in diesem Fall nur noch unter Vorbehalt, wodurch die Möglichkeit auf Erstattung besteht. Im Widerruf sollte ein solcher Vorbehalt enthalten sein. Auch hier können wir Ihnen nahelegen nicht auf eigene Faust zu handeln.
Muss ich befürchten, dass ich keine Anschlussfinanzierung finde?
In der Regel lässt sich Ihr Kredit nach einem erfolgreichen Widerruf zu günstigeren Konditionen umschulden. Erfahrungen haben sogar gezeigt, dass Kreditinstitute den Kreditnehmer bei dem Widerruf des alten Vertrages unterstützten.
Was passiert mit den bereits gezahlten Raten?
Nach einem erfolgreichen Widerruf entsteht ein sogenanntes „Rückgewährschuldverhältnis“, bei dem beide Parteien sich gegenseitig alle voneinander erhaltenen Leistungen zurückgewähren müssen.
Wer kann mich bei der Vorgehensweise unterstützen?
Damit Sie von Anfang an alles richtig machen, bieten wir gerne eine kostenlose, zeitnahe Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Im nächsten Schritt beraten wir Sie dann ebenfalls kostenlos und unverbindlich über die weitere Vorgehensweise und stehen Ihnen dann gerne weiterhin als kompetenter Partner zur Seite.
Setzen Sie sich gerne telefonisch unter 02461/ 8081 oder über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung. Nützliches zum Kreditwiderruf lesen Sie auch in der Rechtsrubrik „Widerruf von Darlehen„.
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