Es wird turbulent im VW-Skandal. Und das offenbar mit guten Neuigkeiten für Betroffene. Verschiedenen Berichten zufolge soll VW bereit sein, Kosten für Nachbesserungen zu erstatten. Und zwar für den Fall, dass Betroffene ihren Wagen bei ihrem entsprechenden Händler nachbessern lassen. Das gilt vor allem für Autos mit dem „Diesel-Motor EA 189“. Inwieweit ein solches Versprechen von Volkswagen an die Händler flächendeckend durchgesetzt wird, bleibt jedoch abzuwarten.
Wie mehrfach berichtet, stellt sich vor allem das Problem der Verjährung. Gewährleistungsrechte sind auf zwei Jahre nach Übergang der Kaufsache befristet. Deshalb sind in erster Linie Betroffene mit Fahrzeugen aus dem Jahre 2013 zu schnellem Handeln gezwungen. Deshalb können wir nur empfehlen, sich dringend von Ihrem Händler einen so gennannten „Verzicht der Einrede der Verjährung“ bestätigen zu lassen. So können Sie gegebenenfalls verhindern, dass die oben beschriebene Frist von zwei Jahren abläuft. Eine solche würde also „unterbrochen“ werden. Eine explizite Forderung einer derartigen Verzichtserklärung ist daher unerlässlich.
Ein Verzicht wird wohl nicht alle Betroffene erreichen. Insbesondere Audi habe bereits erklärt, dass ein flächendeckender Verzicht unter keinen Umständen garantiert werde. Vielmehr sei eine Einzelfallprüfung angezeigt. Diese Divergenz zwischen den Aussagen von Audi und dem „Mutterkonzern“ VW zeigen aber schon, dass die Lage weiter unübersichtlich bleibt und Betroffene auf ein etwaiges Entgegenkommen wohl nicht hoffen können. Zwar habe VW den Händlern versichert, alle Kosten inklusive solcher für Rechtsstreitigkeiten und für Überarbeitung manipulierter Motoren übernehmen zu wollen. Doch müssen dafür verschiedene Voraussetzungen vorliegen. Vor allem müssen Händler Volkswagen über jeden Anspruch informieren. Mag in gewissen Fällen eine technische „Überarbeitung“ durchaus möglich sein, sind Spätfolgen nicht absehbar. Veränderte Verbrauchzahlen sowie erhöhte Ausstoßwerte scheinen mehr als wahrscheinlich. Darüber hinaus stehen die Möglichkeiten einer generellen Nachbesserung noch auf dem Prüfstand. Betroffene sollten also für ihre Rechte eintreten und Ansprüche mit dem größten Wertgehalt geltend machen.
Deshalb sollten Sie sich im Zuge des Skandals nicht auf Zugeständnisse durch VW beschränken, sondern vielmehr eigenmächtig vorgehen, notfalls mit Hilfe der ordentlichen Gerichte. Im Fokus steht dabei die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts, dessen Ergebnis in der vollständigen Rückabwicklung des Vertrages bestünde. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs würden Sie Ihr Geld wiederbekommen. Denn der Ihrem Wagen anhaftende Mangel wird nicht mehr „verschwinden“, was sich folglich negativ auf den Wiederverkaufswert auswirken würde.
Sollten Sie also im Besitz einer der betroffenen Modelle sein, sollten Sie möglichst zügig handeln. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer kann Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite stehen und bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche unterstützen. Wenden Sie sich deshalb doch einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem entsprechenden Kontaktformular an uns. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen das weitere Vorgehen in Bezug auf Ihr gutes Recht. Weitere Informationen finden Sie auch in der Rubrik „VW-Abgasskandal“.
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