Bild: carballo / shutterstock.com
Nach dem letztjährigen Blitzer-Marathon kam es nur am 20. September zum großen Handy-Kontroll-Marathon. Bei dieser bundesweiten Aktion müssen selbst Radfahrer und Fußgänger mit Kontrollen rechnen. Wie teuer sowas im Endeffekt werden kann, nun bei uns!
Grundsätzlich muss mit einer Strafe von 100 Euro gerechnet werden, wenn ein Fahrer erwischt wird. Hierbei kommt allerdings auch immer auf den Einzelfall an. Falls eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer vorliegt, wird die Geldstrafe auf 150 Euro aufgestockt. Hinzu kommt allerdings auch ein Monat Fahrverbot. Im Falle einer Sachbeschädigung bleibt es zwar bei einem Monat ohne Autofahren, jedoch erhöht sich die Geldstrafe erneut auf 200 Euro.
Übrigens: Selbst Fahrradfahrer zahlen 55 Euro Strafe! Musik bzw. Kopfhörer sind jedoch erlaubt, wenn der Verkehr ausreichend wahrgenommen werden kann. Ansonsten wird auch hier ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig.
Wenn eine Person nicht angeschnallt ist, werden 30 Euro fällig. Falls dies allerdings ein Kind ist, haftet der Fahrer. 5 Euro mehr müssen bei mehreren Kindern gezahlt werden.
Wenn eine Person im Kindesalter gar nicht abgesichert wurde, sind sogar 60 Euro Strafe möglich. Hier wird auf 70 Euro aufgestockt, falls dies bei mehreren der Fall ist. Bei beiden Vergehen kommt es zudem zu einem Punkt in Flensburg.
Übrigens: Bei Fahrradfahrer ist das anders. Hier herrscht keine Helmpflicht, weshalb dabei auch keine Geldstrafen erteilt werden.
Eigentlich ein Unding, aber das Rauchen ist im Auto erlaubt, selbst wenn Kinder anwesend sind.
Grundsätzlich ist das nur für Kinder bis zu 10 Jahren erlaubt. Erwachsene riskieren eine 15 Euro Strafe. 20 werden fällig, wenn behindert wurde, 25 im Falle einer Gefährdung und gar 30 Euro, wenn es einen Unfall gegeben hat.
Wenn Sie also auf der Straße fahren, dürfen Sie ein Auto sogar überholen! Allerdings nur, falls diese gerade stehen.
Ja! Auch wenn es nahezu jeder in ungefährlichen Situationen tut, kann eine Strafe auf Sie zukommen. Diese beträgt allerdings nur 5 Euro, 10 plus Schadensersatz, wenn ein Unfall dadurch entstanden ist.
Falls eine Person sogar alkoholisiert ist und stark auffällt, dürfte sogar der Führerschein entzogen werden.
Mehr Informationen dazu, erhalten Sie hier:
Bei weiteren Fragen zum Thema Handy-Nutzung am Steuer, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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