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Die 100 letzten Tage des Jahres stehen an. Auch rechtlich ist das Jahresende von großer Bedeutung, da einige Verjährungsfristen drohen. Ob VW-Abgasskandal oder Widerruf Immobiliendarlehen, Sie sollten schnellstmöglich handeln!
Das VW die manipulierte Software in die Fahrzeuge eingebaut ist längst bekannt. Mit dem Akzeptieren der Milliarden-Strafe gab VW den Betrug zu, wodurch sich immer mehr Gerichte für ein Urteil pro Verbraucher entscheiden. Wenn Sie betroffen sind und bisher noch nicht rechtlich aktiv wurden, sollten Sie sich beeilen, da die Verjährung vor der Tür steht.
Die Verjährungsfrist im Abgasskandal begann mit der Kenntnisnahme im Jahre 2015, als die Manipulationen publik wurden. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine dreijährige Frist, welche sich jedoch bis zum 31. Dezember streckt, wodurch die Ansprüche gegenüber VW Ende 2018 verjähren.
Im Internet kursieren zahlreiche Artikel die gegenteiliges behaupten. Oft ist die Rede, dass die Verjährung bereits 2017 eintrat, was jedoch nicht der Fall ist. Grundsätzlich verjähren derartige Ansprüche nach zwei Jahren, jedoch gilt dies nicht, wenn der Händler Kenntnis von den Manipulationen hatte, was hier der Fall ist.
21. Juni 2016! Das war die Frist für den Widerruf von Darlehensverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Üblicherweise wurde der Widerruf bei der entsprechenden Bank eingereicht, welche diesen jedoch normalerweise nicht akzeptierten. Um den Widerruf trotzdem durchzusetzen, muss Klage eingereicht werden.
Nun wurde jedoch bekannt, dass nur 25 Prozent der Betroffenen geklagt haben. Der Anspruch der restlichen 75 Prozent besteht weiterhin, allerdings nur bis zum 31. Dezember 2018. Also auch hier gilt es zeitnah zu handeln.
Im deutschen Rechtssystem gibt es für nahezu alles eine Verjährungsfrist. Die standmäßige Frist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem 31. Dezember des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist. Dies gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche oder auch Kaufverträge.
Doch natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Es gibt Fälle, in denen die Frist verlängert oder verkürzt wird. Längere Verjährungsfristen gibt es bei Körperverletzung und größeren Käufen, wie es bei einem Haus der Fall wäre. Kürzere Verjährungsfristen gibt es zum Beispiel bei der Nebenkostenerstellung des Vermieters.
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Bei weiteren Fragen zum Thema Verjährung, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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