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Graue Wolken über BMW – Diesel-Skandal: BMW muss 11.000 Autos nachbessern!

03.04.2018

Bild: Roman.S-Photographer / shutterstock.com
Der Skandal um manipulierte Dieselfahrzeuge erfasst nun auch BMW. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in Form einer amtlichen Mitteilung den Rückruf von mehr als 11.000 Autos angeordnet. Konkret sollen unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung entfernt werden. Die Parallelen zu Volkswagen sind mehr als gegenwärtig.

Luxus-Modelle von BMW müssen in die Werkstatt!

„Der Spiegel“ hatte über den Rückruf bereits berichtet. Demnach soll das Kraftfahrt-Bundesamt schon am 13. März einen entsprechenden Bescheid erlassen haben. Laut des Bundesverkehrsministeriums handelt es sich um die Luxus-Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 3.0 Diesel Euro 6. Einen Plan zur technischen Änderung der Fahrzeuge habe BMW dem KBA bereits vorgelegt. Dieser soll nun geprüft werden. Es ist mit einer zeitnahen Freigabe zu rechnen.

BMW gerät unter Druck – Staatsanwaltschaft durchsucht Zentrale!

Im Februar gab BMW bekannt, dass circa 11.000 Dieselfahrzeuge mit einer falschen Abschalteinrichtung ausgestattet worden seien. Der Grund sei offenbar ein Irrtum gewesen. So sollten die Programme eigentlich nur für die SUV-Modelle X5 und X6 zur Anwendung kommen. Im Endeffekt wurde die Software aber auch auf die oben genannten 5er- und 7er-Modelle aufgespielt. Aus diesem Grund funktioniert nunmehr die Abgasreinigung nicht korrekt. Diese Geschichte hat die Münchner Staatsanwaltschaft wohl nicht überzeugt und durchsuchte im Zuge der Affäre vor zwei Wochen die Zentrale des Autoriesen. Entsprechende Ermittlungen wegen Betrugsverdachts wurden eingeleitet.

BMW wollte bislang vom Diesel-Skandal nichts wissen!

Während alle deutschen Autobauer mit dem Skandal um manipulierte Fahrzeuge zu kämpfen hatten, konnte BMW ungestört und in Ruhe an den Zukunftsplänen arbeiten. Das ist jetzt vorbei. Nachdem Volkswagen zugegeben hatte, Millionen von Fahrzeugen manipuliert zu haben, muss sich nun auch BMW mit der Thematik auseinandersetzen. Vor wenigen Tagen erst reichte eine versierte amerikanische Kanzlei eine Sammelklage auf Schadensersatz gegen den Münchner Autobauer ein. Die Entwicklungen bleiben also spannend. Insbesondere muss in Zweifel gezogen werden, ob die Nachbesserungen den Mangel überhaupt beheben können. Das scheint in Bezug auf Leistung und Spritverbrauch mehr als fraglich. Bei Volkswagen gelangen immer mehr Gerichte zu der Auffassung, dass ein solcher Mangel durch Softwareupdates schon gar nicht behoben werden könne. Geschädigte Kunden sollten diesen „Betrug“ deshalb nicht auf sich sitzen lassen und anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Dafür stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.

Im Besitz eines Schmuddel-BMWs: Die Lösung – Widerruf Autokredit!

Falsche Abschalteinrichtung in Ihrem BMW? Der Diesel-Skandal macht nun auch vor dem Münchner Autobauer keinen Halt. Ihr Weg raus aus der nicht enden wollenden Spirale des Betrugs im Abgasskandal ist der Widerruf Autokredit. Wir klären, warum.
Ebenso wie beim Widerruf von Immobiliendarlehen oder Verbraucherkrediten stellt auch der Widerruf von Autokredit und Leasingvertrag eine profitable Chance für Betroffene im Abgasskandal dar. Es ist bestätigt, dass bei zahlreichen Autobanken (u.a. VW-Bankengruppe, BMW Bank oder Mercedes Bank), bei den Widerrufsbelehrungen und gesetzlich verpflichtenden Angaben zum Widerrufsrecht Fehler bei Autokrediten und Leasingverträgen passiert sind. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind für Autokäufer nun aber ein Grund doch noch profitieren zu können.
Fehlen entscheidende Angaben, wurden unvollständig eingesetzt oder fehlerhaft in Umlauf gebracht, wurden Sie als Verbraucher nicht rechtmäßig über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Dadurch setzte die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht ein und Sie können noch heute Ihren Autokredit widerrufen. Durch den sog. Widerrufsjoker können Verträge ab 11.06.2010 für Sie rentabel werden: Formfehler ermöglichen hier den ewigen Widerruf. Mit Rückgabe Ihres PKW können Sie bereits gezahlte Raten zurückfordern. Ihnen entstehen lediglich Kosten einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.
Ebenso können Autokredite mit Vertragsabschluss ab 13.06.2014 widerrufen werden. Durch eine grundlegende Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht. Nach EU-Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU) wurden hier Geschäftsregeln zwischen Unternehmen und Verbrauchern europaweit vereinheitlicht. Diese sog. Vollharmonisierung führte erneut zu Fehlern bei der Neu-Einführung von Widerrufstexten.
Ihr Vorteil: Sie können nicht nur gezahlte Raten zurückfordern, auch die Nutzungsentschädigung oder etwaiger Wertersatz entsteht Ihnen bei diesen Verträgen nicht!

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