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Bei der Wohnungssuche kann sich die ein oder andere verzweifelte Situation ergeben vor allem dann, wenn der Vermieter zwischen mehreren Bewerbern aussuchen darf. Da hat man vielleicht manchmal das Gefühl, dass eine kleine Notlüge die Aussichten auf die Wohnung verbessern könnte. Das dürfen Sie sogar. Zwar sollten sie nicht Lügen bis sich die Balken biegen aber bei Fragen, die den Vermieter nichts angehen, ist es nicht nötig die Wahrheit zu sagen.
Bei allen Fragen, bei denen der Eigentümer ein berechtigtes Interesse hat, müssen Sie die Wahrheit sagen. Somit darf der Vermieter nach Ihrer finanziellen Situation fragen.
Generell muss man ehrlich antworten, wenn der Vermieter nach dem Nettoeinkommen fragt. Auch Fragen nach der Tätigkeit und dem Arbeitgeber, bzw. dem Arbeitsverhältnis und ob dieses befristet oder unbefristet ist, muss man ehrlich beantworten. Dann darf der Eigentümer der Wohnung noch fragen, ob in den letzten fünf Jahren zu einem Insolvenzverfahren gekommen ist. Über eine Vermögensauskunft und ob man bereits Mietschulden gemacht hat bzw. eine Räumungsklage oder eine aktuelle Einkommenspfändung gegen einen vorliegt, müsse ebenfalls ehrliche Angaben gemacht werden. Auch Fragen nach dem Familienstand bzw. danach, wie viele Personen in die Wohnung mit einziehen sind berechtigt. Zudem noch die Frage danach, ob das Jobcenter oder ein anderer Grundsicherungsträger die Mietkosten übernimmt oder man selbst dafür aufkommt.
Wenn Sie zum Besichtigungstermin direkt einen Gehaltsnachweis oder eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen, erhöht das die Chancen auf die Wohnung. Außerdem kann man dadurch unzulässige Fragen eventuell abwenden!
Wenn der Vermieter etwas über ihr Privatleben wissen möchte, müssen Sie nicht ehrlich antworten. Darunter fallen etwa die sexuelle Orientierung, Hobbys oder auch Religiosität. Jedoch ist keine Antwort meist auch eine Antwort bzw. wird dies meist negativ aufgenommen. Sie sollten also vielleicht eine Antwort geben von der Sie denken, dass sie der Vermieter hören möchte. Wir nennen Ihnen ein paar Beispiele:
Bei Fragen bezüglich der Familienplanung können Sie antworten, dass Sie über Kinder noch nicht nachgedacht haben oder wenn Sie die Wohnung alleine beziehen momentan keine feste Beziehung haben.
Auch auf die Frage, ob Sie rauchen, müssen Sie nicht ehrlich antworten. Sie können also nein sagen auch wenn es nicht stimmt. Der Vermieter darf nämlich kein Rauchverbot für die Wohnung aussprechen.
Wenn der Vermieter wissen möchte, ob man Haustiere mit in die Wohnung bringt, darf man zumindest bei Kleintieren, wie Vögel oder Hamster lügen. Katzen oder Hunde sind jedoch meist genehmigungspflichtig und wenn man diese in der Wohnung halten möchte, sollte man dies mit dem Vermieter absprechen.
Nach eventuellen Vorstrafen darf der Vermieter auch nicht fragen und somit dürfen Sie in diesem Fall lügen. Außer natürlich die Straftat bezog sich auf ein ehemaliges Mietverhältnis! Dann müssen Sie die Wahrheit sagen.
Bei Fragen bezüglich der religiösen oder auch politischen Zugehörigkeit, können Sie in beiden Fällen sagen, dass Sie weder religiös sind oder politisch aktiv.
Wenn Sie jedoch zulässige Fragen mit einer Lüge beantworten, kann das schlimme Folgen haben.
Wenn Sie die Wohnung noch nicht bezogen haben, hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Der Mietvertrag könnte also für unwirksam erklärt werden. Er kann sogar Schadensersatz fordern und Ihnen beispielsweise die Kosten für ein neues Inserat in der Zeitung aufbrummen.
Wenn Sie jedoch schon in die Wohnung eingezogen sind, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Vorausgesetzt durch die Lüge gerät der Vermieter in eine unzumutbare Situation. Dies wäre der Fall, wenn Sie beispielsweise die Miete nicht regelmäßig zahlen können, weil ihre Selbstauskunft gefälscht war.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem oder andere Themen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie individuell zu Ihrem Fall. Zudem bieten wir noch eine kostenlose Ersteinschätzung an!
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