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Gestrichene Flüge bei Air Berlin: Das müssen Sie jetzt wissen!

15.09.2017

Bild: Cineberg / shutterstock.com

Die Krise bei Air Berlin verschärft sich. Gestern gab die pleite Fluggesellschaft bekannt, dass zum 24. September die Karibik gar nicht mehr angeflogen werde. Auch andere Langstrecken werden früher als geplant eingestellt. Heute dann der Knaller: 100 Flüge wurden aus „operativen Gründen“ gestrichen. Inzwischen ist klar, dass das Chaos intern riesig ist. Dutzende Piloten haben sich krank gemeldet. Wir klären, worauf Passagiere jetzt achten müssen.

Die aktuelle Situation bei Air Berlin!

Der Kredit der Bundesregierung zur Gewährleistung des Flugverkehrs nimmt angesichts der aktuellen Situation immer groteskere Züge an – alleine heute hat Air Berlin 100 Flüge streichen müssen. Die Passagiere an den Flughäfen wissen nicht mehr weiter. Im Hintergrund laufen die Verhandlungen über eine Übernahme fleißig weiter. Dabei könnte die Lufthansa zum Nutznießer der jetzigen Lage werden und auf Strecken wie „Düsseldorf – Berlin“ ihre Stellung ausbauen.

Momentan vermeldet die Airline „ungewöhnlich viele Krankmeldungen im Cockpit“. Betroffen sind vor allem die Langstreckenverbindungen in Richtung Karibik. Auch weitere Strecken sollen schon früher als geplant gestrichen werden – etwa solche nach Abu Dhabi, Los Angeles, Chicago, San Francisco oder Boston. Dennoch soll nach Angaben des Unternehmens die Airline buchbar bleiben – doch um welchen Preis?

Ihre Rechte bei einem Flugausfall von Air Berlin!

Grundsätzlich gilt bei einem Ausfall eines Fluges immer die sog. EU-„Fluggastrechteverordnung“. Danach ist eine Gesellschaft verpflichtet, einen Ausgleich in Höhe von 125 bis 600 Euro zu leisten. Im konkreten Fall aber hatte Air Berlin schon seit mehreren Wochen auf der Homepage darauf aufmerksam gemacht, dass vor dem 15. August ausgestellte Tickets nicht erstattet werden. Die Passagiere bleiben mit anderen Worten also auf den Kosten sitzen. Anders läuft es bei Flügen, die erst seit dem Insolvenzantrag am 15. August gebucht worden sind. Hier sollen die Tickets kostenfrei storniert werden können.

Für die jetzt kurzfristig gestrichenen Flüge würden laut Air Berlin Alternativen angeboten – man könne sich an den Service wenden und für Mehrkosten ein Beschwerde-Formular ausfüllen. Darauf sollten Passagiere aber nicht vertrauen. Bevor man „auf eigene Faust“ ein Hotel oder eine anderen Flug bucht, sollte man auf eine Umbuchung bestehen.

Was gilt bei Pauschalreisen?

Flüge im Zuge einer Pauschalreise sind grundsätzlich sicherer. Das liegt daran, dass Unternehmen oder Reisebüros in der Regel eine Versicherung für solche Fälle abgeschlossen haben. Passagiere sollten sich hier also den Veranstalter wenden.

Können Passagiere schon vor Flugantritt wegen der Pleite stornieren?

Man könnte daran denken, dass man wegen des Insolvenzantrags einen Flug von Air Berlin gar nicht antreten möchte. Das ist jedoch keine Option. Schließlich hat der Vertrag mit der Fluggesellschaft zunächst Bestand. Ein vorsorglicher Rücktritt ist demnach nicht möglich. Darüber hinaus ist schon bei „gewöhnlichem“ Flugverkehr eine Stornierung nur unter bestimmten Umständen und zumeist mit erhöhten Kosten verbunden.

Wie geht es mit Air Berlin weiter?

Wie eingangs erwähnt, laufen die Verhandlungen um eine Übernahme auf Hochtouren. Wer im Endeffekt den Zuschlag erhält, bleibt abzuwarten. Die Situation ist angespannt. Die Piloten jedenfalls wollen angesichts ihrer geltenden Tarife keine Kompromisse eingehen – wohl ein Grund für den „krankheitsbedingten“ Streik. Eine Entscheidung über die Pleite-Airline könnte schon am 21. September fallen – dann findet nämlich die Gläubigerversammlung statt.
Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.

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