Bild: Andrei Shumskiy / shutterstock.com
Der Widerruf der Lebensversicherung und die damit verbundene Rückabwicklung sind im Erfolgsfall sehr lukrativ, keine Frage. Doch in den meisten Fällen müssen sich Versicherte erst einmal auf Gegenwind der Versicherungen einstellen, denn ganz so leicht geben sich diese nicht geschlagen. In jedem Fall sollten Sie sich daher professionelle Hilfe suchen und die Beratung eines erfahrenen und kompetenten Juristen in Anspruch nehmen.
Wie am 21.06.2017 durch den Bundesgerichtshof beschlossen (Az.: IV ZR 176/15) dürfen (im wesentlichen die Skandia betreffend) angefallene Abschluss- und Verwaltungskosten fondsgebundener Policen nicht mit Nutzungen verrechnet werden, die dem Versicherten durch eine Rückabwicklung zustehen würden. Die Skandia hatte kürzlich in einem Fall den Widerruf zwar in den meisten Punkten anerkannt, jedoch oben genannte Kosten in Abzug gebracht. Das aktuelle Urteil schiebt dem einen Riegel vor. Wichtig zu wissen: Eventuell sind dadurch bereits getroffene Urteile anfechtbar. Generell sind die Verträge der Skandia in vielen Fällen widerrufbar. Ein Blick darauf lohnt sich definitiv!
In einem Fall, in dem ein Versicherter ohne juristische Hilfe widerrufen hatte, hatte seine Versicherung (Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg) den Widerruf zunächst nicht anerkannt. Begründung dafür war ihrerseits die Tatsache, dass ein Vertrag aus dem Jahr 1994 vorlag, der von der Aufsichtsbehörde bereits genehmigt wurde. Experten zufolge gilt dies jedoch nur für Verträge, die nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurde. Dies fand in benannten Vertrag keine Anwendung, sodass man den Widerruf letztendlich doch durchsetzen konnte.
Es gibt verschiedene Versicherungen, bei denen man mittlerweile eine hohe Vergleichsbereitschaft feststellen konnte. Folgende Versicherungen zählen dazu:
– AachenMünchener
– General
– Helvetia
– Skandia
– Provinzial
– Clerical Medical
– HDI Gerling
– Liberty Europe
– LV 1871
– LVM
– Continentale Lebensversicherung
All diese Versicherungen verhalten sich nach einem Widerruf zumeist kooperativ. Dadurch können langwierige Klagen vermieden werden und ein außergerichtlicher Vergleich angestrebt werden. In der Regel sind solche Kompromisse zwischen Versicherung und Versichertem immer lukrativer als eine Kündigung der Lebensversicherung (50-100% Aufschlag auf den Rückkaufswert der Versicherung). Es lohnt sich also!
Wenn auch Sie einen Lebensversicherungsvertrag besitzen und diesen hinsichtlich Ihrer Widerrufschancen prüfen lassen wollen, wenden Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an uns. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unseren kompetenten Anwälten konnten wir in der Vergangenheit schon viele Erfolge erzielen. Wir kämpfen für Ihr gutes Recht!
Sie erreichen uns telefonisch unter der 02461-8081 oder über unser Kontaktformular.
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