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Von der Impfpflicht bis zum Unterhalt, Familien müssen sich 2020 auf einige Änderungen einstellen. Alles Wichtige, nun im Überblick!
Der Kinderfreibetrag wird im kommenden Jahr 2020 um 192 Euro steigen, wodurch dieser nun bei 5.172 Euro im Jahr liegt. Addiert man nun den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehung- und Ausbildungsbedarf liegt der Freibetrag für verheiratete Eltern bei 7.812 Euro, 3.906 Euro für Unverheiratete.
Den Kinderzuschlag können Eltern beantragen, wenn der eigene Unterhalt zwar gesichert ist, der der Kinder jedoch nicht sicher ist. Die Höhe des Kinderzuschlags bleibt weiterhin bei 185 Euro im Monat, allerdings wird die obere Einkommensgrenze gestrichen. Dadurch haben jetzt auch Paare mit durchschnittlichem Einkommen die Chance auf eine geminderte Form dieser Hilfe. Darüber hinaus beeinflusst das Gehalt die genaue Höhe nicht mehr so stark wie bislang.
Neues Jahr – neue „Düsseldorfer Tabelle“. Die neue Düsseldorfer Tabelle tritt zum 1. Januar in Kraft und sieht eine Erhöhung des Unterhalts für Trennungskinder vor. Bei der niedrigsten Einkommensstufe stehen den Kindern demnach bis zum sechsten Lebensjahr nun 369 Euro statt 354 Euro zu. Zwischen sechs und zwölf Jahren liegt der Betrag nun bei 424 Euro, bis zum 18. Lebensjahr sogar bei 497 Euro.
Ab dem 1. März gilt für Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder arbeiten, die Impfpflicht gegen Masern. Zu den betroffenen Einrichtungen zählen Kindergärten, Schulen oder auch Asylbewerberheime. Fehlt eine derartige Impfung kann die entsprechende Person des Ortes verwiesen werden und muss unter Umständen mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Die Anhebung der Höchstbeträge kommt laut Bundesregierung rund 660.000 Haushalten zu Gute, die mit einem höheren Zuschuss rechnen können. Die ab Januar geltende Reform sieht neben einer Anhebung die weitere Öffnung des Wohngeldes vor, wodurch weitere Personen Zugang erhalten.
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