Bild: Brian A Jackson / Shutterstock.com
2020 wird sich für den jeden Arbeitnehmer einiges ändern. Was im kommenden Jahr auf Sie zu kommt, nun bei uns im Überblick!
Der Fachkräftemangel ist in Deutschland ein großes Problem. Zur Verbesserung der aktuellen Situation wurde zum 1. März das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht, wodurch Arbeitnehmer aus Drittstaaten bessere Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben. Als Drittstaaten gelten Länder, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.
Konkret können Fachkräfte, laut dem neuen Gesetz Personen, die einen hier anerkannten Hochschulabschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung besitzen, genau diesen Beruf in Deutschland ausüben. Für die Jobsuche können Fachkräfte sogar für einen bestimmten Zeitraum einwandern, falls diese ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen können und den Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können. Darüber hinaus entfällt die Vorrangprüfung, bei der bislang geprüft wurde, ob qualifizierte Arbeitnehmer aus Deutschland, der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum verfügbar sind.
Während Arbeitgeber 2019 noch dazu verpflichtet waren mindestens 9,19 Euro pro Stunde zu zahlen, beträgt der Mindestlohn im kommenden Jahr schon 9,35 Euro. Die neue Lohnuntergrenze tritt zum 1. Januar in Kraft.
Eine weitere Maßnahme soll den Auszubildenden zu Gute kommen. So soll die Ausbildungsleistung künftig mit mindestens 515 Euro pro Monat entlohnt werden. Der Betrag soll darüber hinaus in den kommenden Jahren auf 620 Euro steigen.
Im Mai dieses Jahrs hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil erlassen, welches Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu erfassen. Nun müssen die Mitgliedsstaaten die Entscheidung in das nationale Recht umsetzen. Die genaue Gestaltung ist hierbei dem jeweiligen Land überlassen, allerdings muss deutlich werden, dass ein objektives, verlässliches und zugängliches System eingeführt werden soll.
Sinn dieses Beschlusses ist die Stärkung der Rechte von Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber muss garantieren, dass die Grundrechte, wie zum Beispiel die Höchstarbeitszeit oder Ruhezeiten, eingehalten werden. Die detaillierte Dokumentation soll hierbei helfen. Zudem hat der Arbeitnehmer dadurch eine Handhabe für mögliche Gerichtsprozesse.
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Bei weiteren Fragen zum Thema „Gesetzesänderungen 2020“, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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