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An die Weihnachtsurlauber: Das dürft ihr nicht fotografieren und posten!
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Gesetzesänderungen 2020: das ändert sich für Autofahrer!

28.12.2019

Bild: ddisq / Shutterstock.com
 
Abgasskandal, Mindestabstand, Bußgelder: die Änderungen zum Jahreswechsel betreffen jeden Autofahrer. Worauf Sie zukünftig genauer achten müssen, erfahren Sie nun bei uns!
 

Weitere Fahrverbote

 
Erhöhte Stickoxidausstöße haben dafür gesorgt, dass sich nahezu jede große Stadt mit dem Thema Fahrverbote auseinandersetzen muss. In einigen Regionen sind die Planungen bereits weit fortgeschritten und könnten bereits 2020 umgesetzt werden.
 

Abbiegeassistent für LKWs zukünftig Pflicht

 
Ein Abbiegeassistent dient der Überwachung des toten Winkels. Um weiteren Unfälle mit Radfahrern oder Fußgängern entgegenzuwirken, ist dieses System ab dem 1. Juli für LKWs mit Anhänger Pflicht. Gleiches gilt auch für blinkende Seitenspiegel.
 

Verschärfte Abgasgrenzwerte

 
Zum neuen Jahr werden die Regelungen zum Schadstoffausstoß von PKWs angepasst. Bisher lag der Grenzwert bei bis zu 160 Milligramm pro Kilometer. Neue Fahrzeuge dürfen jedoch nur noch um das 1,5-Fache vom Laborwert abweichen, wodurch der maximale Grenzwert nur noch 120 Milligramm beträgt.
Darüber hinaus müssen neue Motorrad-Typen ab dem 1. Januar die Abgasnorm Euro-5 besitzen. Ab 2021 betrifft dies alle neu zugelassenen Motorräder.
 
 

Weitere Vorhaben

 
Für 2020 sind weitere Maßnahmen geplant, die allerdings noch nicht endgültig beschlossen wurden.
 

Förderung der E-Mobilität

 
Im Jahr 2020 soll insbesondere das E-Auto stark gefördert werden. Neben einer Anpassung der Ladesäulenverordnungen soll es zu einer Änderung der Dienstwagenbesteuerung kommen.
 

Höhere Geldbußen

 
In Zukunft soll das Blockieren von Rettungsfahrzeugen durch das Missachten der Rettungsgasse härter bestraft werden. Auch das Parken in zweiter Reihe oder auf Radwegen ist von der Verschärfung der Strafen betroffen.
 

Sicherheit der Radfahrer

 
Beim Überholen besteht eine hohe Gefahr für Radfahrer. Die Sicherheit soll nun durch eine Erhöhung des Mindestabstandes beim Überholvorgang erhöht werden.
 
 
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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