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Von einer Studienplatzreform in der Medizin bis zum Schutz von Paketboten, im Dezember kommt es zu einigen wichtigen Änderungen. Diese und weitere Neuerungen finden Sie nun bei uns!
Ende 2017 wurde das gängige Auswahlverfahren für Studiengänge der Humanmedizin lautstark diskutiert, worauf das Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 eine neue Regelung verlangte, da die ortabhängige Vergabe und die langen Wartezeiten verfassungswidrig seien. Nun haben die Länder einen Staatvertrag mit grundsätzlichen Regelungen geschlossen, der allerdings auch Spielraum für weitere Kriterien lässt, wie zum Beispiel die verpflichtende Arbeit als Landarzt nach dem Abschluss.
Im April 2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Grundsteuer-Regelung für verfassungswidrig und forderte bis Ende 2019 eine Reform. Da diese jedoch auch das Grundgesetz betrifft und der Bund hier keine Gesetzgebungskompetenz besitzt, ist nun eine Erweiterung dieser von Nöten. Die Bundesländer haben allerdings die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu verabschieden, wie es Bayern bereits ankündigte. Hier wird die Steuer nun nicht mehr von dem Wert, sondern von der Fläche abhängig gemacht.
In den Medien wird oftmals über schlechte Arbeitsbedingungen von Paketboten berichtet. Neben einer schlechten Bezahlung und langen Überstunden sollen Subunternehmen, die Aufträge der Paket-Unternehmen erhalten, keine Sozialabgaben abführen. Durch ein neues Paketboten-Schutz-Gesetz, welches im Dezember in Kraft tritt, wird dem nun ein Riegel vorgeschoben.
Das Gesetz nimmt insbesondere die großen Unternehmen in die Pflicht. Diese haften ab Dezember für die Pflicht von Sozialversicherungsbeiträgen der Subunternehmen. Eine Entbindung der Haftung ist möglich, wenn sich das Subunternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von den Krankenkassen ausstellen lässt.
Bislang mussten Fahrzeuge mit bestimmten ausländischen EU-Kennzeichen durch eine Versicherungsbescheinigung nachweisen, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Diese Pflicht entfällt nun für alle EU-Länder.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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