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Gesetzesänderung im August: Bafög, Azubi-Gehalt, Kita-Gebühren und Co.!

01.08.2019

Bild: Rawpixel.com / shutterstock.com
 
Im August gibt es viele Anlässe, sich zu freuen. Ob Studenten, Azubis oder Familie, nahezu alle erhalten durch neue Regelungen mehr Geld. Weitere Informationen, erhalten Sie nun bei uns!
 
 

Gesetz stärkt Familie durch mehr Zuschüsse

 
Das Bundesfamilienministerium hat ein neues Gesetz beschlossen, welches die Eltern durch zahlreiche neue oder erhöhte Zuschüsse entlastet. Die Regelung tritt am 1. August in Kraft und sieht einen Betrag von 150 Euro vor, den Eltern pro Schuljahr für die Ausstattung in der Schule erhalten. Darüber hinaus wird für die Schülerbeförderung und das Mittagessen in der Kita und in der Schule kein Eigenanteil mehr fällig.
 
 

Kita-Gebühren entfallen für Geringverdiener

 
Ab August gilt das Gute-Kita-Gesetz, welches dazu führt, dass zahlreiche Familien keine Kita-Gebühren mehr zahlen müssen. Dies betrifft besonders einkommensschwache Familien, die entlastet werden sollen. Genauer heißt das: Erhält eine Familie Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialleistungen oder erwirtschaften ein niedriges Einkommen, so steht diesen eine kostenfreie Kita zu. Insgesamt sollen rund 1,2 Millionen Kinder davon profitieren.
 
 

Mehr Gehalt für Auszubildende

 
Die Bundesregierung möchte junge Menschen, die sich in einer Berufsausbildung befinden bei den Wohn- und Lebensunterhaltskosten entlasten und erhöht daher die Berufsausbildungsbeihilfe auf 716 Euro. Vorher lag diese bei 622 Euro. In einem Jahr wird dieser Betrag nochmals um sieben Euro angehoben.
 
 

Bafög steigt im August

 
Durch eine Reform des Bundesbildungsministeriums kommt es zu einem Anstieg der Bafög Leistungen. Der Höchstsatz steigt von 735 auf 861 Euro. Dieser Betrag beinhaltet den Wohnzuschlag, der um 30 Prozent auf 325 Euro angehoben wurde. Neben dem Höchstsatz wird auch der Freibetrag für das anzurechnende Vermögen von 7500 auf 8200 Euro erhöht.
 
 

Neues Gesetz soll Bundeswehr wieder interessanter machen

 
Das neue „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft“ gilt ab dem 1. August und soll die Bundeswehr in vielen Bereich stärken. Zum einen wird es Förderungen von Berufspraktika und Beratungen für Soldaten auf Zeit geben, die einer besseren Wiedereingliederung dienen sollen.
 
Darüber hinaus werden Soldaten, die aus dem Einsatz kommen und physische oder psychische Schäden erlitten haben, nun finanziell besser unterstützt.
 
Zudem soll die Zukunft der Bundeswehr gestärkt werden, weshalb das neue Programm auch vorsieht, die Bundeswehr bei jungen Leuten als Arbeitgeber wieder attraktiver zu machen.
 
 
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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