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In Flip-Flops, High Heels oder barfuß Auto fahren – Darf ich das?

01.08.2019

Bild: Piyawat Nandeenopparit/ shutterstock.com
 
An heißen Tagen will man sich so leicht und luftig wie möglich anziehen. Sich in Flip-Flops oder gar barfuß hinter das Steuer zu setzen ist in dem Fall sehr bequem. Doch ist das erlaubt?
 
 

Erhöhtes Unfallrisiko – Wie gefährlich ist das wirklich?

 
Flip-Flops sind nicht das beste Schuhwerk zum Auto fahren. Auch wenn sie noch so bequem zum Tragen sind, erhöhen sie die Gefahr eines Unfalls im Straßenverkehr. Wenn sich die Riemen der Flip-Flops entweder unter der Automatte oder im Gas- bzw. Bremspedal des Autos verfangen, kommt es schnell zum Kontrollverlust über das Fahrzeug. Die Folgen sind verheerend.
Es kommt hinzu, dass das Treten der Pedale erschwert wird. Dadurch kann sich der Bremsweg verlängern, wenn ein abruptes Bremsen nötig ist. Somit kommt es häufiger zu einem Zusammenprall.
 
Weder Deutschland noch anderen europäischen Ländern verbieten das Autofahren ohne jegliches Schuhwerk. Laut verschiedenen Autopraxistests kann man barfuß aber nicht schnell genug den erforderlichen Druck auf das Gas- und Bremspedal ausüben. Auch hier kann es zu Kontrollverlust und einem Zusammenprall mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Objekten kommen.
 
 

Muss die Kfz-Versicherung für den Schaden aufkommen?

 
Versicherungen sehen Flip-Flops oder High Heils nicht gern und raten immer zu festem Schuhwerk. Die Haftpflichtversicherungen leisten aber dennoch. Auch die Vollkaskoversicherungen kommen einem im Falle eines Unfalls entgegen. Mit Flip-Flops oder Plateauschuhen Auto zu fahren wiegt folglich nicht so schwer wie das Fahren unter Alkoholeinfluss oder ähnliche Verkehrsdelikte.
 
Das Tragen von Flip-Flops hinter dem Steuer ist in Deutschland nicht verboten. Kommt es jedoch zu einem Verkehrsunfall, unter anderem hervorgerufen durch ungeeignetes Schuhwerk, kann es sich um eine Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht handeln. Dem Unfallverursacher droht dann ein Bußgeld von mindestens 35 €. Kommen Personen zu Schaden, kann man außerdem strafrechtliche verfolgt werden.
 
 

Sonderregelung – Was gilt für Berufskraftfahrer?

 
Für Berufskraftfahrer gelten besondere Vorschriften. Das Gesetz schreibt während der Arbeitszeit Schuhwerk vor, das den Fuß fest umschließt. Wer diese Vorschriften nicht einhält, riskiert ein Bußgeld.
Doch nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch Unternehmer, die es zulassen, dass ihre Angestellten mit ungeeignetem Schuhwerk fahren, können von der Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall in Regress genommen und Strafrecht belangt werden.
 
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Thematisch könnte Sie ebenfalls das folgende aktuelle Video interessieren. Rechtsanwalt Markus Mingers klärt, ob man im Straßenverkehr den Mittelfinger zeigen darf.
 

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