Bild: shutterstock/ RikoBest
Bisher gibt es Diesel-Fahrverbote nur in wenigen Städten, wie etwa in Hamburg, Stuttgart und bald auch Berlin. Die Schadstoffmessungen sind jedoch weiterhin sehr hoch, weswegen die Organisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf die Einführung weiterer Fahrverbote klagt. Nun bringt das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) neue Antworten im Fahrverbots-Streit.
Im vorliegenden Fall klagte das international agierende Anwalts-Netzwerk ClientEarth zusammen mit Einwohnern der belgischen Hauptstadt Brüssel auf Erstellung eines ausreichenden Luftqualitätsplans und Einrichtung der nötigen Messstationen. Die luxemburgischen Richter gaben der Klage statt und machten konkrete Angaben zu Schadstoffmessungen.
Die Messvorgaben wurden strenger gefasst – bereits das Überschreiten von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gilt nun als Verstoß gegen EU-Regeln. Es müsse an Orten mit höherer Belastung gemessen werden. Zudem können nun Bürger bei Gericht überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind.
Ja, davon ist auszugehen. Städte haben nun durch das neue Urteil die Möglichkeit, leichter Fahrverbote durchwinken. Nach den Großstädten ziehen jetzt auch die Kleinstädte mit. Es liegt an den Gerichten zu prüfen, ob die durch die Bundesländer und Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die Orte der höchsten Belastung abbilden.
Sollte das nicht der Fall sein, werden gerichtliche Verfahren eingeleitet. Ziel ist es gerichtlich zu erstreiten, dass an einer bestimmten Stelle eine Messstation aufgestellt wird, die sehr wahrscheinlich hohe Messwerte liefert. Anschließend kann für die jeweilige Ortschaft ein Fahrverbot erzwungen werden.
Allerdings muss sich ClientEarth beeilen – der Trend geht bereits weg von Dieselfahrzeugen. Jeden Tag verschwinden mehr ältere Diesel und neuere Software-Updates sorgen für die Verringerung der Luftschadstoffe.
Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern wird anders gemessen, was nach Ansicht von Messexperten zu verfälschten Messwerten führen kann. Das Bundesministerium fühlt sich jedoch durch das Urteil bestätigt und ist der Auffassung, dass alles korrekt ablaufe.
Interessant wird jetzt vor allem, ob andere EU-Länder ihre Messmethoden an das deutsche Modell angleichen. Das würde nämlich zu einer Vielzahl neuer Fahrverbote führen. Der Fahrverbot-Streit könne darüber hinaus auch zur Überprüfung der Messwerte der Deutschen Bahn führen.
Davon ist die Umwelt-Lobby überzeugt. Doch an der Situation hat sich auch nach dem neuen EuGH-Urteil nichts geändert – die Nachrüstung bleibt für Autofahrer ein unkalkulierbares Risiko.
Einerseits sind Nachrüst-Unternehmen mit den versprochenen Einbau-Kits offenbar überfordert. Es drohen technische Probleme, Garantie-Risiken und sogar Mehrverbrauch mit erhöhtem CO2-Ausstoß. Und andererseits gibt es keine Systeme, die alle Vorschriften für die aktuell gültige Abgasnorm Euro 6 d-temp erreichen. Dies hat zur Folge, dass alle nachgerüsteten Autos ihre alte Abgasnorm Euro 4 oder Euro 5 behalten.
Die Diesel-Fahrverbote nehmen nun zu, denen werden Sie auf Dauer wohl kaum entgehen können. Wenn Sie nicht auf andere Verkehrsmittel umsteigen können, ist die zukunftsfähigste Lösung, einen älteren Diesel so schnell wie möglich loszuwerden. Also bleiben Ihnen nun zwei Möglichkeiten.
Sie haben die Möglichkeit, das Auto zu verkaufen und gegen einen moderneren Diesel, Benziner, Hybriden oder Elektroauto umtauschen. Achten Sie darauf, dass es sich um Autos der Abgasnorm Euro 6 d-temp oder 6d handelt. Je mehr die Fahrverbote zunehmen, desto stärker dürfte der Druck auf die Autohersteller werden, neue Umtausch- und Umweltprämien anzubieten.
Andernfalls können Sie Ihren Autohersteller mithilfe eines darauf spezialisierten Anwalt auf Rückgabe Ihres Dieselfahrzeuges verklagen. Die Erfolgsaussichten der Klage stehen vor allem bei den Herstellern, bei denen es verpflichtende Diesel-Rückrufe wegen behördlich festgestellter Abgasmanipulationen gab, besonders gut. Das sind bislang VW, Audi, Skoda, Seat und Mercedes.
Bei Klageerfolg muss der Hersteller den Diesel zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis erstatten. Je nach dem muss nicht einmal eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Thematisch könnte Sie ebenfalls das folgende aktuelle Video interessieren. Rechtsanwalt Markus Mingers klärt, ob Mercedes Benz auch vom Abgasskandal betroffen ist.
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