Organspenderegister ab jetzt online, mehr Geld für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, weniger hingegen für Rentner – der März bringt einige gesetzliche Veränderungen mit sich. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen!
Ab dem 1. März dürfen sich Beschäftigte im Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen über mehr Geld freuen. Der Sockebetrag wird für alle Entgeltgruppen um 200 € brutto erhöht, im Anschluss daran werden die Tabellenentgelte um 5,5 %, mindestens aber 340 € brutto angehoben.
Für viele Arbeitnehmer wurden die Zusatzbeiträge für die Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht. Die Änderungen wirken sich nun zeitlich versetzt auch auf Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen diese Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch aus. Im Endeffekt verringert sich somit für Betroffene auch die Höhe der überwiesenen Rente.
Zulassungsfreie Roller, Mofas und Mopeds bauchen neue Kennzeichen, denn ab dem 1. März startet ein neues Versicherungsjahr. Ab März sind allerdings nur noch die neuen blauen Kennzeichen gültig.
Nach langem Warten ist es endlich soweit – das Internet-Register zu Organspenden wird schrittweise eingeführt. Ab dem 18. März soll es möglich sein, eine freiwillige Erklärung zu Organ- und Gewebespenden mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion auf der Internetseite www.organspende-register.de zu hinterlegen.
Ab dem 1. Juli sollen dann laut dem Gesundheitsministerium auch Krankenhäuser die Möglichkeit haben, Erklärungen zu suchen und online abzurufen.
Der Kulturpass geht in die nächste Runde: Ab März können sich Jugendliche, die in diesem Jahr ihr 18. Lebensjahr erreichen, per App identifizieren und ihr Kulturpass-Budget freischalten. Ab ihrem Geburtstag dürfen sich die Volljährigen dann über 100 € freuen, die sie etwa für Bücher, Platten oder aber Besuche bei der Oper, Konzerte, Museen oder Festivals ausgeben können.
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