Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt fest: Fahrzeug-Hersteller, die unzulässige Abschalteinrichtungen wie z.B. Thermofenster einsetzen, sind den Fahrzeugbesitzern gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Nach Ansicht des Generalanwalts reicht es dabei aus, wenn diese illegalen Konstruktionen vom Hersteller nur fahrlässig und nicht vorsätzlich verbaut wurden. Alle rechtlichen Aspekte zu diesem Thema erfahren Sie im Folgenden!
Die deutschen Gerichte vertraten bisweilen die Position, dass nur ein vorsätzliches Verbauen einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hersteller auslösen kann. Der EuGH Anwalt vertritt jedoch eine gegenläufige Auffassung. Die deutschen Gerichte sind verpflichtet die rechtliche Würdigung des EuGH zu beachten – in Zukunft wird somit mehr Fahrzeugbesitzern Schadensersatz gegen die betroffenen Autobauer zugesprochen.
Der Generalanwalt schließt sich damit der Rechtsauffassung der Kanzlei Mingers an. Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law) hatte klargestellt: „Damit ist die Verteidigungslinie bei Mercedes sowie VW durchbrochen. Diese Stärkung der Verbraucherrechte setzt die gesamte Autoindustrie unter Druck.“
Das Urteil betrifft jedoch nicht nur die bereits im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehenden Hersteller Mercedes, VW, Audi, Seat, Porsche, Opel und Fiat, sondern viele weitere Hersteller. Weiterhin bleibt jedoch die Frage offen, ob sich mit dieser Entscheidung die Verpflichtung zum Schadensersatz auf Dieselfahrzeuge beschränkt oder ob die Hersteller auch für Benziner haften, die mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen wurden.
Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem EuGH war ein Vorlagebeschluss des LG Ravensburg. Hier erhob der Käufer eines gebrauchten, mit einem Thermofenster ausgestatteten Mercedes, eine auf Schadensersatz gerichtete Klage gegen den Fahrzeug-Hersteller. Nach Einschätzung des LG Ravensburg handelte es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die Frage inwieweit der Autobauer sich jedoch tatsächlich schadensersatzpflichtig gemacht hat, bleibt dem EuGH überlassen.
Laut des Schlussantrags des Generalanwalts ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Fahrzeughersteller in Zukunft deutlich einfacher.
Der Schlussantrag des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs, Athanasios Rantos, verspricht gute Nachrichten für geschädigte Autobesitzer, besonders für Mercedes-Kunden. Danach dürfte sich Schadensersatzansprüche gegen die Autobauer viel einfacher durchsetzen lassen. „Bis lang hat sich VW mit seinem Motor EA288 und Mercedes immer hinter einem nachzuweisenden Vorsatz bei der Sittenwidrigkeit versteckt, nun reicht aber schon eine Fahrlässigkeit aus.“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers weiter (www.mingers.law).
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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