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Wie wechsle ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung?

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Die private Krankenversicherung (PKV) hat einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Der große Nachteil ist aber, dass mit zunehmenden Alter die Beiträge in die Höhe schießen. Deswegen entscheiden sich viele Versicherungsnehmer dazu, zur GKV zu wechseln. Doch das ist nicht immer so einfach.
Wir erläutern Ihnen, wie der Wechsel funktionieren kann! Rechtsanwalt Markus Mingers nimmt im Folgenden zur Rechtslage Stellung.

Private gegen gesetzliche Krankenversicherung – Wo liegen die Unterschiede?

Es gibt in Deutschland zwei Krankenversicherungssysteme: die private und die gesetzliche Krankenversicherung. Jeder hat die Möglichkeit, sich über die GKV zu versichern und dessen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Wer unter 62.550 € jährlich verdient, ist automatisch gesetzlich krankenversichert.

Liegt das Jahreseinkommen darüber, kann die PKV lukrativ sein – ganz gleich, ob man Student, Selbstständiger, Beamter oder Freiberufler ist. „Die Versicherungsbeiträge sind zunächst unabhängig vom Einkommen und im jungen Alter vergleichsweise gering“, legt Rechtsanwalt Markus Mingers dar. „Privatversicherte erhalten oft Leistungen, die über der gesetzlichen Regelversorgung liegen. Beispiele sind dabei ein Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarzt-Behandlung, schnelle Arzttermine und geringe Wartezeiten.“

Das sind die Nachteile einer privaten Krankenversicherung!

Die Vorteile überzeugen auf den ersten Blick, weswegen sich viele dazu verleiten lassen, sich für die PKV zu entscheiden. Doch Vorsicht: mit zunehmendem Alter steigen die Versicherungsbeiträge enorm an. Wie auch andere Versicherungssysteme ist die PKV gewinnorientiert. Versicherungsnehmer sollen im Laufe ihres Lebens mehr einzahlen, als sie durchschnittlich an Kosten verursachen.

Auch bei der Familienplanung sollten Sie Folgendes beachten: Gründet der Versicherungsnehmer eine Familie, sind die Kinder nicht automatisch über die PKV mitversichert. Jedes neue Familienmitglied muss individuell versichert werden. Eine familienfreundliche Lösung gibt es hierbei nicht.
Bei der GKV hingegen müssen Kinder, solange sie jünger als 25 Jahre alt sind und nicht mehr als 450 € im Monat verdienen, keine eigenen Beiträge bezahlen. Sie sind in den elterlichen Versicherungsschutz miteinbezogen.

Kann ich überhaupt von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

„Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist gesetzlich nicht vorgesehen“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Es soll zum einen vermieden werden, dass junge Versicherte von den zunächst geringen Beiträgen profitieren und anschließend wechseln, um auch bei der GKV die niedrigen Beiträge zu nutzen. Zum anderen verursachen ältere Menschen durchschnittlich höhere Kosten. Ein späterer Wechsel fällt der Solidargemeinschaft zur Last und das Grundprinzip zur Funktion der Krankenkasse wird ausgehebelt.“
Für einen Wechsel von der PKV in die GKV müssen somit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – doch er ist möglich.

„Beachten Sie, dass der Wechsel nicht immer der beste Schritt ist“, so Mingers. „Die Beiträge sind zwar oft niedriger. Doch je höher Ihr Jahreseinkommen ist, desto größer sind auch Ihre Verluste, wenn Sie aufgrund der erforderlichen Entgelt-Grenze auf Teile Ihres Gehaltes verzichten müssen. Wir empfehlen Ihnen, sorgfältig abzuwägen, ob sich finanziell nicht vielmehr ein Tarifwechsel bei Ihrer PKV lohnt.“

Wechsel des Versicherungssystems – Welche Optionen gibt es?

Die Möglichkeit des Wechsels von der PKV in die GKV hängt von der individuellen Situation des Versicherungsnehmers ab. Dabei spielen Faktoren wie Alter, Einkommen und die Berufsgruppe eine wichtige Rolle. Wir listen Ihnen hier die verschiedene Optionen für einen Wechsel auf:

Sie haben ein Widerrufsrecht?

Es gibt die Option, Ihren erst kürzlich abgeschlossenen Vertrag bei der PKV zu widerrufen. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, können sie den Vertragsabschluss rückgängig machen.

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt des Versicherungsscheins und der Versicherungsbestimmungen zu laufen. Hierzu genügt grundsätzlich eine E-Mail – wir empfehlen Ihnen allerdings zusätzlich ein Einschreiben an den Versicherungsgeber zu senden. Stellen Sie dabei sicher, dass sie einen Nachweis der Sendung mit Datum oder einen Zeugen haben.

Sie arbeiten als Angestellter in einem Unternehmen?

Bis zum 55. Lebensjahr haben Angestellte eines Unternehmens verschiedene Möglichkeiten, von der PKV in die GKV zu wechseln.

1. Gehalt unter 62.550 €:

Liegt Ihr Brutto-Jahreseinkommen unter 62.550 €, muss der Arbeitgeber Sie automatisch als krankenversicherungspflichtig melden. Im Anschluss dürfen Sie frei entscheiden, bei wem Sie versichert sein möchten und können entsprechend auch von der PKV in die GKV wechseln.
Achtung: Bei Angestellten, die bereits vor dem 31. Dezember 2002 privatversichert waren, liegt die Grenze bei 56.250 €.

2. Reduzierung des Gehalts:

Privatversicherte Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 62.550 € jährlich verdienen, um auch wieder zurück in die GKV wechseln zu können. Es bietet sich also für Angestellte, die mehr verdienen, an, das Einkommen vorübergehend zu verringern.
Eine Reduzierung kann etwa durch ein Sabbatjahr, eine vorübergehende Teilzeit, Brückenteilzeit oder durch ein ohnehin bestehendes Arbeitskonto erzielt werden.

3. Betriebliche Altersversorgung:

Liegt Ihr Jahresgehalt bis zu 3.312 € über der Entgeltgrenze, also bei höchstens 65.862 €, dann können Sie diesen Betrag in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Sie müssen zumindest zwölf Monate so verfahren, bevor Sie wechseln können. Im Anschluss daran können Sie entscheiden, ob sie auch weiterhin Geld in die betriebliche Altersversorgung einzahlen möchten oder nicht.

Sie sind selbstständig?

Der Wechsel ist für Selbstständige deutlich schwieriger als für Angestellte – aber dennoch möglich.

1. Festanstellung bei einem Arbeitgeber:

Selbstständige unter 55 Jahren haben die Möglichkeit zu wechseln, wenn Sie sich bei einem Arbeitgeber fest angestellen lassen. Dabei können Sie im Rahmen eines Nebenberufes auch weiterhin Ihrer Selbstständigkeit nachgehen. Ihre Beschäftigung als Angestellter muss aber mehr als die Hälfte des Gesamtverdienstes ausmachen.

2. Familienversicherung:

Wenn Sie privatversichert, selbstständig sowie verheiratet sind und Ihr Ehepartner bei der GKV versichert ist, dann haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Familienversicherung über Ihren Ehepartner mitversichern zu lassen. „Diese Entscheidung sollte jedoch nicht leichtfertig getroffen werden“, weist Rechtsanwalt Markus Mingers hin. „Sie müssen dafür Ihre Selbstständigkeit aufgeben und können monatlich nur noch 445 € verdienen – beziehungsweise 450 € bei einem Minijob. Sonstige Einnahmen, wie Miet- oder Zinseinnahmen, sind darin enthalten.“

Sie sind verbeamtet?

Für Beamte ist ein Eintritt in die GKV nicht vorgesehen. Der Dienstherr zahlt für die private Absicherung Beihilfe in Form von Zuschüssen. Das gilt auch im höheren Alter und für Familienangehörige.
Wenn Sie sich zu Beginn Ihrer Verbeamtung für die GKV entscheiden, müssen Sie die Beiträge in voller Höhe zahlen und erhalten keine Unterstützung.

1. Angestelltenverhältnis:

Es gibt die Option, Ihren Beamtenstatus aufzugeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln, solange Sie dann nicht mehr als 62.550 € jährlich verdienen und nicht älter als 55 Jahre sind.

2. Familienversicherung:

Oder aber Sie geben Ihren Beamtenstatus auf, reduzieren Ihr monatliches Einkommen inklusive Miet-, Zins- und sonstigen Einnahmen auf 445 € und lassen sich über ihren Ehepartner bei der GKV mitversichern.

Sie sind über 55 Jahre alt?

„In der Praxis ist ein Wechsel ab dem 55. Lebensjahr leider oft nicht möglich“, erklärt Markus Mingers. „Die GKV darf ein Höchstalter für die Aufnahme festlegen. Die Grenze liegt meist bei 45 Jahren.“
Theoretisch gibt es aber neben der Familienversicherung noch diese beiden folgenden Optionen.

1. Frühere Mitgliedschaft bei der GKV:

Ein Wechsel ist möglich, wenn Sie in den letzten fünf Jahren für zumindest 30 Monate Mitglied bei der GKV gewesen sind und während der Hälfte des Zeitraums versicherungspflichtig waren.

2. Schwerbehinderung von mindestens 50 %:

Wird bei Ihnen eine Schwerbehinderung zu mindestens 50 % diagnostiziert, können Sie zur GKV wechseln, wenn entweder Sie oder ein Elternteil oder der Ehepartner früher Mitglied der GKV gewesen ist.

Die allerletzten Joker!

Wenn für Sie keine der oben aufgeführten Optionen in Frage kommt, gibt es immer noch diese folgenden Maßnahmen. Es handelt sich dabei um sehr drastische, aber effektive Schritte, dessen Folgen Sie im Vorfeld sorgfältig abwägen sollten.

1. Bezug von Arbeitslosengeld I:

Wer unter 55 Jahre alt ist, kann sich arbeitslos melden und nach einem Monat wieder seine Berufstätigkeit aufnehmen.
Der Bezug von Arbeitslosengeld I führt dazu, dass Sie als Privatversicherter Mitglied in der GKV werden können. Das gilt ganz unabhängig von Ihrer beruflichen Vergangenheit und Ihrem bisherigen Versicherungsstand.

2. Auslandsversicherung:

Sie haben auch die Möglichkeit, in ein europäisches Ausland, in welchem Versicherungspflicht besteht, zu ziehen oder dort einen Job anzunehmen. Sie bleiben dort mindestens ein Jahr lang krankenversichert und kündigen vorab fristgerecht Ihre deutsche PKV. Anschließend können Sie nach Deutschland zurückkehren und nach dem Ablauf von drei weiteren Monaten in die GKV eintreten.

Sie haben weitere Fragen?

Wenn Sie sich fragen, ob sich ein Wechsel von der PKV zur GKV für Sie lohnt, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Unsere Experten beraten Sie bezüglich Ihrer Erfolgschancen und kämpfen für Ihr Recht!

Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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