Laut neuester Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auch ohne gesetzliche Vorgaben, wie eine 3G-Regelung, Corona-Testungen auferlegen. Was das konkret für eine Bedeutung hat, wie sich das Urteil hinsichtlich des kommenden Corona-Herbstes auswirkt und wie Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law) darüber denkt, erfahren Sie im Folgenden!
Eine Flötistin der bayrischen Staatsoper hatte sich geweigert einen PCR-Test zu absolvieren. Das Ganze ereignete sich noch vor Einführung der 3G-Regelung im Jahre 2020. In der Konsequenz wurde der Klägerin die Teilnahme an Proben und Aufführungen untersagt und ihre Lohnzahlungen ausgesetzt.
„Zu Recht!“, sagen die Richter des BAG. Das Gericht hat die Klage der Flötistin abgewiesen. Begründet wird das Urteil mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern. Die Testpflicht muss hierbei nur verhältnismäßig sein und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.
„Das dürfte im Falle einer hohen Inzidenz wahrscheinlich der Fall sein. Das Testen gilt als milderes Mittel als beispielsweise eine Impfpflicht. Hier ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit relativ gering“, erläutert Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
„Bei Weigerung der Durchführung eines Covid-Tests können betroffene Arbeitgeber eine Freistellung ohne Fortzahlung der Vergütung anordnen“, stellt Rechtsanwalt Mingers (mingers.law) fest.
Voraussetzung für ein derartiges Vorgehen ist jedoch entweder eine hohe Inzidenz eines Landkreises/ einer Stadt oder die Beschäftigung in einem gefährdeten Beruf. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, ist eine Anordnung zur Testung durch den Arbeitgeber rechtswidrig. „Dies ist derzeit, ohne einen zusätzlichen besonderen Anlass, der Fall“, bilanziert Markus Mingers (mingers.law).
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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