Bild: AGIF/shutterstock.com
Der Fußballstar Neymar verlässt den traditionsreichen FC Barcelona und wechselt für die Rekordablösesumme von 222 Millionen Euro zu Paris St.-Germain. Das ist eine beeindruckende und zugleich erschreckende Zahl. Auch sein Gehalt beim Klub aus der französischen Metropole sorgt bei vielen Menschen nur noch für Kopfschütteln – der brasilianische Nationalspieler soll von nun an rund 30 Millionen Euro netto pro Jahr kassieren. Das wäre umgerechnet circa ein Euro pro Sekunde. Absoluter Wahnsinn! Da verwundert es nicht, dass die Diskussion um eine Gehaltsobergrenze im Fußball immer lauter wird. Aber ist eine solche rechtlich überhaupt durchsetzbar? Was wären die Voraussetzungen? Und wie könnte eine Gehaltsobergrenze aussehen?
Eine Gehaltsobergrenze aus dem Sportbereich kennen wir vor allem aus den großen amerikanischen Ligen wie der NBA, der NHL oder der NFL (sog. „Salary Cap“). Sie soll in erster Linie für Chancengleichheit zwischen den einzelnen Klubs zu sorgen. Die Grenze richtet sich dabei nach den Gesamteinnahmen der Liga. Das heißt, dass zum Beispiel ein Team aus der NFL momentan circa 131 Millionen Euro für Gehälter ausgeben darf. Im Vergleich dazu investiert der FC Bayern im entsprechenden Zeitraum rund 260 Millionen Euro in seinen Kader. Eine Gehaltsobergrenze würde also im Zweifel die finanzstarken Vereine treffen, weshalb es eine Umsetzung in der Bundesliga alleine nicht geben wird.
Aber auch auf europäischer Ebene wird ein Konsens nur schwer zu finden sein. Eine freiwillige Gehaltsobergrenze ist derzeit undenkbar. Rechtlich gesehen ist die Autonomie, Verträge frei nach seiner eigenen Entscheidung zu gestalten, verfassungsrechtlich geschützt (s. Art. 1 GG i.V.m Art 2 Abs.1 GG). Nicht zuletzt deswegen hatte man sich angesichts der ausufernden Transferausgaben bei der UEFA auf ein Reglement zur Klublizensierung und zum finanziellen Fairplay verständigt. Dass dieses Instrument aber Lücken aufweist und kaum Einhalt gebietet, zeigt der Neymar-Transfer gnadenlos. Dieser überwies die geforderte Ausstiegsklausel kurzerhand selber und wird im Gegenzug Botschafter für die WM in Katar – inklusive fürstlicher Entlohnung von geschätzten 300 Millionen Euro.
Wie oben erwähnt, scheitert eine Gehaltsobergrenze an der Vertragsfreiheit, die in deutschen und europäischen Gesetzen verankert ist. Mehr als fraglich ist auch, ob Spielergehälter durch tarifvertragliche Vereinbarungen begrenzt werden können. Davon ist im Hinblick auf das hier geltende arbeitsrechtliche Günstigkeitsprinzip derzeit nicht auszugehen. Danach wird dem Arbeitnehmer im Rahmen kollidierender Rechtsnormen derart Schutz gewährt, dass die für ihn günstigere Regelung maßgebend ist. Die Gehaltsobergrenze wäre also nach § 4 Tarifvertragsgesetz keine abweichende Regelung und damit nicht durchsetzbar. Auch vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbsrechts wäre eine Prüfung rechtlicher Zulässigkeit unbedingt geboten. Schon das Financial Fair Play musste diesbezüglich scharfe Kritik über sich ergehen lassen.
Im Endeffekt ist die rechtliche Durchsetzung einer Eindämmung der Spielergehälter sehr unwahrscheinlich. Das haben die oben genannten Argumente gezeigt. Dennoch sollten die vorhandenen Instrumente zumindest vollständig ausgeschöpft und notfalls verbessert werden. Das heißt, dass auch der Neymar-Transfer im Rahmen des Financial Fair Play unter die Lupe genommen wird. Es bleibt insgesamt nur zu hoffen, dass der Fußball wieder zu seinen Grundwerten zurückkehrt und die Vernunft Einzug erhält. Ein Verein sollte nicht mehr ausgeben, als er an Einnahmen pro Jahr generieren kann. Das ist die Basis für wirtschaftlich solides Handeln. Der Fußball darf hier keine Ausnahme sein.
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