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Auto-Kartell: Durch Selbstanzeige straffrei bleiben?

09.08.2017

Bild: Mikpiz / shutterstock.com
Strafen in Millionenhöhe könnten durch das mutmaßliche Kartell auf die deutschen Autobauer zukommen. Aber auch hier gilt eventuell: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Es könnte tatsächlich sein, dass der Autobauer, der sich den Behörden als erstes stellte, straffrei davon kommt. Quellen zufolge war dies das Unternehmen Daimler.

Daimler vor VW

Wie in den Medien berichtet wurde, kam der Konzern Daimler dem Volkswagen Konzern zuvor und erstattete als erstes Selbstanzeige. Dies könnte sogar vielleicht dafür sorgen, dass der Mercedes-Hersteller ohne Strafe aus dem Kartell-Verfahren hervorgeht.

Europäisches Kartell-Recht

Auf der Basis des europäischen Kartellrechts kann nur die Partei Straffreiheit erhalten und somit einen Kronzeugenstatus, die sich als erstes bei den Wettbewerbsbehörden meldet und zwar bevor diese von den Verstößen erfahren haben. Es muss zu diesem Zeitpunkt eine umfassende Selbstanzeige vorliegen. Liefern andere Beweismittel mit einem erheblichen Mehrwert für die Behörden, so können Strafmilderungen von bis zu fünfzig Prozent gewährt werden.
Daimler könnte sich also unter Umständen Strafen in Milliardenhöhe erspart haben. Geht man von aktuellen Schätzungen aus, so würden sich die Strafen auf zehn Prozent des Umsatzes belaufen. Bei VW wären das 2016 beispielsweise 217 Milliarden Euro.

BMW streitet Beteiligung ab

Volkswagen, Audi, Porsche, Daimler und BMW sollen sich über mehrere Jahre lang bezüglich technischer Details abgesprochen haben. Auch wirtschaftliche Fragen bezüglich Lieferanten sollen Absprachen unterlegen haben. Auch Manipulationen von Emissionstests bei Dieselautos sollen Thema gewesen sein. Als einziger Hersteller streitet BMW seine Beteiligung bei einer Manipulation ab und dementiert die Gerüchte demnach.
Erst im vergangenen Jahr hatte die Wettbewerbsbehörde Strafen wegen eines LKW-Kartells verhängt. Daimler musste in diesem Fall 1,1 Milliarden Euro Strafe zahlen. Das Tochterunternehmen von VW MAN kam aufgrund der Kronzeugenregelung straffrei davon. Im Auto-Kartell könnte dies nun genau anders herum ausgehen.

Bei weiteren Fragen zum Thema Kartellrecht, wenden Sie sich gerne an uns. Sie erreichen uns unter der Nummer 02461-8081 oder via Mail. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und YouTube-Kanal.

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