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Aufgrund großer finanzieller Probleme der Lebensversicherung Condor sollten sich Kunden schnellstmöglich darüber informieren, wie Sie ihr Geld ohne Kostenrisiko zurückbekommen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen!
Die Ursache für die finanziellen Probleme der Condor Lebensversicherung ist das andauernde Zinstief auf dem europäischen Markt. Die wenigen wirtschaftlichen Gewinne verschiedener Lebensversicherungen sind Folge der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank oder der Negativzinsen einiger Geldhäuser. Auch die Finanzkraft sinkt Berichten zufolge stetig mit 0,35 %.
Aufgabe der Versicherung ist nun, Rücklagen zu bilden.
Garantien, die in den vor mehreren Jahren abgeschlossenen Verträgen versprochen wurden, können mittlerweile nicht mehr eingehalten werden, sodass Kunden aufgrund der sinkenden Finanzkraft und den fehlenden Überschüssen lediglich mit einem geringen Endbetrag rechnen müssen.
Von einer Kündigung des Versicherungsvertrages ist abzuraten. Der Rückkaufswert liegt dabei nur bei einem kleinen Teil des Ersparnisses – der restliche Betrag geht verloren.
Empfehlenswert ist daher der Widerspruch. Bei einer fehlerhaften Widerrufserklärung der Versicherung fängt nämlich die 14-tägige Widerrufsfrist nicht an zu laufen, sodass der Widerspruch weiterhin möglich ist. Hierdrin besteht der Vorteil, dass die Rückabwicklung des Vertrags erfolgt, somit der gesamte eingezahlte Betrag rückerstattet wird. Auf die Weise erhalten Sie das Ersparnis verlustfrei wieder!
Widerspruchsberechtigt sind schätzungsweise 60 % der Versicherungsnehmer, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei Condor oder anderen Lebensversicherungen abgeschlossen haben.
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer bietet Ihnen als Betroffenen die finanzielle Unterstützung an, Ihr Widerrufsrecht einzuklagen. Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer ermöglicht Ihnen, den Vertrag wirksam und ganz ohne Kostenrisiko zu widerrufen. Dadurch müssen Sie im Falle einer Niederlage keinerlei Verfahrenskosten tragen.
Unter anderem Gerichtskosten, Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts, Zeugen- und Sachverständigenkosten werden vollständig vom Prozessfinanzierer übernommen. Gewinnen Sie den Prozess, müssen Sie dem Prozessfinanzierer ein Erfolgshonorar von 30 % des wirtschaftlichen Vorteils zahlen, somit ersparte Zinsen zuzüglich des erstrittenen Nutzungsersatzes.
Senden Sie uns Ihren Alt- oder Neuvertrag Ihres Darlehen an info@mingers-kreuzer.de zu und wir prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Chancen bei einem Widerruf mit Rückabwicklung sowie bewerten Ihre Aussichten und Risiken individuell.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer. Wir ermöglichen Ihnen einen Darlehenswiderruf. Mithilfe eines Kooperationsvertrages mit einem Prozessfinanzierer können Sie Ihren Vertrag ganz ohne Kostenrisiko widerrufen!
Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Widerrufsjoker finden Sie im folgenden Video.
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