Am Dienstag fand das erste Deutschlandspiel der Fußball-Europameisterschaft (EM) 2020 statt – und am Samstag steigt schon das nächste Spiel: Deutschland gegen Portugal. Wer die deutsche Nationalelf und andere Favoriten anfeuern will, fragt sich: ist Public Viewing eine gute Idee? Was gibt es hier zu beachten? Darf ich mit Freunden und Familie auch zuhause Fußball schauen? Die Antworten finden Sie hier im Folgenden!
Fußball-Fans können aufatmen: nach langer Zeit darf man sich wieder gemeinsam treffen, um die EM-Spiele zu verfolgen. Auch wenn es diesmal keine großen Straßen-Events geben wird, so bieten dennoch Gaststätten in ganz Deutschland draußen wieder Public Viewing an.
Wer noch zweifelt, ob Public Viewing denn überhaupt eine gute Idee ist: grundsätzlich ist dies die bessere Alternative zum Fußballgucken zuhause mit Freunden und Familie. Aus der Aerosolforschung ist bereits bekannt, dass die meisten Infektionen in Innenräumen stattfinden. Es ist somit vorzuziehen, die Mannschaft im Außenbereich der Gastronomie anzufeuern.
Ganz wichtig: Abstand halten. Neben Abstands- gelten aber auch Hygiene- und Kapazitätsregeln zu beachten. Wenn aufgrund von Überfüllung keine 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können, sollte besser das Lokal gewechselt werden. Achten Sie zudem auf eine gute Durchlüftung in den sanitären Anlagen.
Die vermutlich größere Gefahr der Ansteckung birgt dennoch die An- und Abreise zum Public Viewing. Vermeiden Sie voll besetzte Verkehrsmittel.
Gegenseitige Umarmungen beim Torjubel werden laut Aerosolforschern kritisch gesehen: es käme hier auf die Art der Umarmung an. Virologen warnen insbesondere vor ansteckenderen Mutationen des Corona-Virus.
Wer einen Balkon oder Garten hat, der kann auch von zuhause bequem mit Freunden und Familie die EM-Spiele verfolgen. Da das Feiern in Innenräumen die Ansteckungsgefahr deutlich erhöht, sollte darauf hingegen verzichtet werden.
In Privatwohnungen und anderen privaten Räumlichkeiten sollen sich nur Angehörige des eigenen Haushalts oder insgesamt höchstens fünf Personen aus verschiedenen Hausständen treffen. Dabei werden Kinder bis zum 15. Lebensjahr und genesene oder geimpfte Personen nicht eingerechnet.
Wie viele Personen sich bei privaten Treffen im öffentlichen Raum aufhalten können, regeln die Coronaschutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns einfach eine E-mail an Office@mingers.law.
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