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Betrug in Corona-Testzentren – Testverordnung wird verschärft!

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Ermittlungen in Corona-Testzentren wegen Betrugsverdacht: was passiert ist und wie das Bundesgesundheitsministerium Kontrollen verschärfen will, erfahren Sie im Folgenden!

Wie konnte es zum Abrechnungsbetrug kommen?

Ende Mai wurde bekannt, dass mehr Corona-Tests bei den Gesundheitsministerien gemeldet und erstattet wurden, als tatsächlich durchgeführt wurden. Es handelt sich dabei um mehrere tausend Tests. In mehreren Bundesländern ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Abrechnungsbetrug.

Die Abrechnung sei grundsätzlich relativ einfach. Das hat den Grund, dass sonst nicht so schnell und unbürokratisch so viele Testzentren entstanden wären. Allerdings wurden anschließend keine Kontrollen durchgeführt.

Ministerium reagiert – Verschärfung der Testverordnung

Abgesehen vom Imageschaden der Corona-Testzentren wird befürchtet, dass die Inzidenzen, welche auf Tests beruhen, verfälscht sind. Diese Sorge ist jedoch unberechtigt, denn die Zahlen des Robert-Koch-Institut (RKI) basieren ausschließlich auf Labor-Tests, nicht auf Ergebnissen der Corona-Schnelltests.

Infolge der Betrugsfälle ist Gesundheitsminister Jens Spahn in die Kritik geraten. Die Opposition forderte eine neue Testverordnung. Die Verordnung enthalte massive Schwachstellen, die ausgenutzt werden können.
Um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern, hat das Bundesgesundheitsminsterium somit einen Referentenentwurf vorgestellt. Noch ist unklar, wann die neue Verordnung in Kraft treten wird.

Welche Maßnahmen enthält der Referentenentwurf?

Demnach müssen Testanbieter eine ordnungsgemäße Durchführung der Testungen gewährleisten. Dies soll von den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes überprüft werden. Betreiber müssen künftig separate Abrechnungen für ihre Testzentren erstellen. Zudem leiten sie die dokumentierten Abrechnungsunterlagen an die Kassenärztliche Vereinigungen weiter.
Anschließend unterliegen die Kassenärztlichen Vereinigungen einer Mitteilungspflicht gegenüber den Finanzbehörden. Diese Vorgehensweise sei transparenter und stelle die Besteuerung sicher.

Die Vergütungsmöglichkeit für Testungen soll vereinheitlicht und in der Höhe angepasst werden: auf insgesamt maximal 12,50 €. Darüber hinaus soll nur noch Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Kassenärztlichen Vereinigung die Finanzierung als Testzentren offen stehen.
Durch die Maßnahmen sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahr 2021 in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro entlastet werden.

Sie haben weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns einfach eine E-mail an Office@mingers.law.

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